Herzlich Willkommen auf dem Blog meiner Kanzlei!

Darin biete ich Ihnen Einblicke und aktuelle Informationen zu meinen Rechtsgebieten, erläutere aktuelle rechtliche Entwicklungen und gebe Ihnen praxisnahe Tipps für Ihren Alltag und Ihre Vorhaben an Land und auf See sowie in Deutschland, Frankreich und Asien – oder auch in anderen Ländern und Regionen.

Mein Ziel ist es, komplexe juristische Themen verständlich und zugänglich zu machen. Ob es um

  • Yachtrecht

  • Erbrecht

  • grenzüberschreitende Nachlassplanung

  • allgemeines Zivilrecht

  • andere interessante Rechtsgebiete

geht – ich bin stets bestrebt, Ihnen fundierte Informationen und hilfreiche Ratschläge zu liefern.

Nutzen Sie diesen Blog als Ihre Anlaufstelle für rechtliche Fragen und aktuelle Entwicklungen.

Ich lade Sie ein, regelmäßig vorbeizuschauen und sich mit mir auszutauschen. Sie können mich gern direkt kontaktieren, um Ihre Fragen und Anliegen zu besprechen. Ihre Rückmeldungen und Anregungen sind für mich sehr wertvoll und helfen dabei, den Blog noch informativer und nützlicher zu gestalten.

Ihr Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.

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Kaufvertrag für gebrauchte Yachten- Checkliste für Käufer: Teil 2 Dänemark

Dänemark zählt zu den beliebtesten Segelrevieren Nordeuropas – vom Limfjord bis zu den dänischen Südseeinseln. Entsprechend häufig werden dort gebrauchte Yachten gekauft oder verkauft.

Doch auch wenn der Erwerb innerhalb der EU erfolgt, gelten nationale Besonderheiten: das dänische Vertragsrecht („Købeloven“), andere Gewährleistungsregeln, sprachliche Hürden und formelle Vorschriften beim Flaggen- und Registerwechsel.

Wer sich in Dänemark eine Yacht sichert, sollte den Kaufvertrag vorab rechtlich prüfen lassen.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf berät seit Jahrzehnten deutschsprachige Mandanten beim internationalen Yachtkauf – darunter zahlreiche Fälle mit dänischen Vertragspartnern.

Nachfolgend finden Sie eine praxisorientierte Checkliste für den Yachtkauf in Dänemark, die Ihnen hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Frankreich – was Deutsche wissen sollten

Deutsche Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind in Frankreich oft nicht gültig. Für Personen, die in Frankreich leben, arbeiten oder ihren Ruhestand verbringen, empfiehlt sich daher die Erstellung zusätzlicher, auf die französischen Anforderungen abgestimmter Dokumente. In Frankreich existiert die Vorsorgevollmacht als "mandat de protection future", die notariell oder privat errichtet werden kann und nur bei bestätigter Geschäftsunfähigkeit durch einen Arzt in Kraft tritt. Im Gegensatz dazu müssen französische Patientenverfügungen ("directives anticipées") entweder handschriftlich oder digital mit qualifizierter Signatur erstellt werden und sind zehn Jahre gültig. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf spezialisiert sich auf deutsch-französische Mandate und bietet kompetente Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Vorsorgedokumenten, die in beiden Ländern gültig sind. Er stellt sicher, dass die Dokumente zweisprachig sind und inhaltlich sowohl den deutschen als auch den französischen Erfordernissen entsprechen. Für deutsche Staatsbürger in Frankreich ist es essentiell, sowohl eine deutsche als auch eine französische Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu besitzen, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche in beiden Ländern respektiert werden.

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