Kaufvertrag für gebrauchte Yachten- Checkliste für Käufer: Teil 1 Deutschland

Der Yachtkauf – Traum und Verantwortung zugleich

Der Kauf einer eigenen Yacht ist für viele mehr als ein Geschäft – es ist die Erfüllung eines lang gehegten Traums. Doch gerade beim Erwerb einer gebrauchten Yacht kann dieser Traum schnell zum Albtraum werden, wenn der Kaufvertrag unklar, lückenhaft oder rechtlich fehlerhaft ist.

Ob Sie privat eine Segelyacht übernehmen, eine Motoryacht über eine Gesellschaft kaufen oder ein Boot aus dem Ausland importieren:
Der Kaufvertrag ist das Fundament Ihrer rechtlichen Sicherheit.

Als Rechtsanwalt mit Standorten in Hamburg und an der Côte d’Azur begleitet Henning Schwarzkopf seit über 30 Jahren Mandanten beim Erwerb, Verkauf und der Registrierung von Yachten – in Deutschland, Frankreich und international.
Diese Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten rechtlichen Punkte, die beim Kauf gebrauchter Yachten in Deutschland zu beachten sind.

1️⃣ Identität der Vertragsparteien – wer darf überhaupt verkaufen?

Ein häufiger Ausgangspunkt späterer Rechtsstreitigkeiten ist die unklare Identität des Verkäufers. Stellen Sie daher sicher, dass alle Vertragsparteien eindeutig identifizierbar sind:

  • Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum bei Privatpersonen

  • Handelsregistereintrag und Vertretungsbefugnis bei Unternehmen

  • Nachweis des Eigentums (z. B. Original-Kaufvertrag, Bill of Sale, Registrierung)

  • Vollmacht, wenn ein Makler oder Dritter handelt

Tipp:
Lassen Sie sich die Schiffspapiere, den Eigentumsnachweis und – falls erforderlich – die CE-Konformitätserklärung vorlegen. Nur der tatsächliche Eigentümer kann wirksam verkaufen.

2️⃣ Beschreibung der Yacht – keine Details dem Zufall überlassen

Ein rechtssicherer Kaufvertrag muss die Yacht präzise beschreiben. Je genauer, desto besser.
Fehlt eine eindeutige Beschreibung, drohen spätere Auseinandersetzungen über Lieferumfang oder Zustand.

Folgende Angaben sind unverzichtbar:

  • Hersteller, Typ, Baujahr, Seriennummer / Rumpfnummer (HIN)

  • Länge, Breite, Material, Motorleistung und Motorstunden

  • Flagge, Registrierung und aktueller Liegeplatz

  • Ausstattung: Elektronik, Segel, Navigations- und Sicherheitssysteme

  • Zubehör (Beiboot, Trailer, Wartungswerkzeuge etc.)

  • Datum der letzten Wartung, Inspektionsberichte, ggf. Gutachten

Praxis-Tipp:
Fügen Sie dem Vertrag Fotos und Anlagen bei. Sie erleichtern später den Nachweis des Lieferumfangs.

3️⃣ Kaufpreis und Zahlungsabwicklung – sicher ist besser

Ein klar geregelter Zahlungsprozess schützt Käufer wie Verkäufer. Der Vertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Kaufpreis (in Euro oder Fremdwährung)

  • Zahlungsmodalitäten (Zeitpunkt, Raten, Währung, Bankverbindung)

  • Nutzung eines Treuhandkontos

  • Aufteilung von Nebenkosten: Transport, Versicherung, Liegeplatz

Achtung bei Auslandstransaktionen:
Berücksichtigen Sie Wechselkursrisiken, Bankgebühren und Umsatzsteuerfragen bei grenzüberschreitenden Zahlungen.

Empfehlung:
Nutzen Sie bei internationalen Käufen ein Anwaltstreuhandkonto, um die Übergabe von Kaufpreis und Yacht rechtssicher zu koordinieren.

4️⃣ Zustand und Besichtigung – prüfen, bevor Sie unterschreiben

Der Zustand der Yacht ist oft der entscheidende Punkt beim Gebrauchtkauf.
Eine sorgfältige technische und optische Prüfung ist unverzichtbar:

  • Besichtigung durch Käufer oder unabhängigen Sachverständigen

  • Erstellung eines Condition Reports (ähnlich einem TÜV-Bericht)

  • Dokumentation etwaiger Mängel, Reparaturen oder Korrosionsschäden

  • Protokollierte Probefahrt vor Vertragsunterzeichnung

Rechtlich relevant:
Wird die Yacht „gekauft wie gesehen“, gilt der Gewährleistungsausschluss – es sei denn, der Verkäufer hat Mängel arglistig verschwiegen.
Bei gewerblichen Verkäufern kann der Haftungsausschluss zudem unwirksam sein (§ 476 BGB).

5️⃣ Übergabe und Risikoübergang – wann trägt wer das Risiko?

Klarheit über den Übergabezeitpunkt ist entscheidend, um spätere Haftungsfragen zu vermeiden.

Regeln Sie daher im Vertrag:

  • Ort und Datum der Übergabe

  • Zeitpunkt des Gefahrübergangs (wer haftet bei Verlust oder Beschädigung?)

  • Zustand der Yacht bei Übergabe (Übergabeprotokoll mit Unterschriften)

  • Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung aller Unterlagen (z. B. Registrierung, Handbücher, Rechnungen)

Praxisbeispiel:
Wird die Yacht auf eigenem Kiel überführt, sollte der Versicherungsschutz schriftlich bestätigt sein, bevor sie den Hafen verlässt.

6️⃣ Gewährleistung und Haftung – Rechte des Käufers nach BGB

Nach deutschem Recht (§§ 434 ff. BGB) haftet der Verkäufer für Sachmängel, sofern die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

  • Privatverkäufer: häufig „gekauft wie gesehen“, Gewährleistung ausgeschlossen

  • Gewerbliche Verkäufer: Haftung kann nicht uneingeschränkt ausgeschlossen werden

  • Arglistige Täuschung: führt immer zu Schadenersatzpflicht oder Rücktrittsrecht

Tipp:
Lassen Sie den Vertragsentwurf vor Unterzeichnung von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen.
Viele online verfügbare „Musterverträge“ sind unzureichend oder rechtlich einseitig und bieten keinen echten Schutz.

7️⃣ Registrierung und Flaggenrecht – nationale Vorschriften beachten

In Deutschland gelten klare Regelungen zur Registrierung:

  • Yachten über 15 Meter Rumpflänge müssen im Schiffsregister eingetragen sein

  • Kleinere Boote benötigen lediglich eine Kennzeichnung durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA)

  • Bei Flaggenwechsel (z. B. Umregistrierung auf ausländische Flagge) ist eine Abmeldung im Herkunftslanderforderlich

Hinweis:
Bei EU-weiten Transfers können unterschiedliche Vorschriften zur Registrierung, CE-Kennzeichnung und Mehrwertsteuer gelten.

8️⃣ Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer – kleine Zahl, großes Risiko

Die Mehrwertsteuer-Dokumentation ist einer der häufigsten Streitpunkte beim Yachtkauf.

  • Prüfen Sie, ob die Umsatzsteuer beim Erstverkauf ordnungsgemäß entrichtet wurde

  • Lassen Sie sich die Originalrechnung oder eine Bestätigung des Verkäufers zeigen

  • Fehlt der Nachweis, droht bei späterem Verkauf oder Einfuhr in ein anderes EU-Land eine Nachversteuerung

  • Bewahren Sie alle Unterlagen (Rechnungen, Zollpapiere, Registrierungen) dauerhaft auf

Praxis-Tipp:
Bei älteren Yachten oder Importen aus Drittstaaten (z. B. Schweiz, USA) ist ein Zollnachweis mit EU-Mehrwertsteuerstatus unverzichtbar.

9️⃣ Sondervereinbarungen – individuelle Sicherheit

Optionale, aber häufig sinnvolle Klauseln sind:

  • Rücktrittsrecht bei Nichterfüllung oder versteckten Mängeln

  • Vertragsstrafe bei verspäteter Zahlung

  • Regelung des Versicherungsschutzes bis zur Übergabe

  • Schriftformklausel: Änderungen nur schriftlich gültig

Gerade bei internationalen Transaktionen lohnt sich ein zweisprachiger Vertrag (z. B. Deutsch/Englisch oder Deutsch/Französisch), um Missverständnisse zu vermeiden.

🔟 Rechtswahl und Gerichtsstand – deutsches Recht schafft Klarheit

Auch bei rein inländischen Verträgen ist eine klare Rechtswahl sinnvoll.

  • Gerichtsstand: z. B. Hamburg

  • Anwendbares Recht: deutsches Recht

  • Für internationale Verträge: Rechtswahlklausel und Schiedsgerichtsbarkeit prüfen

Beispiel:
Bei einem Verkauf zwischen einer französischen Gesellschaft und einem deutschen Käufer empfiehlt sich eine ausdrückliche Vereinbarung deutschen Rechts und eines deutschen Gerichtsstands.

⚖️ Fazit: Rechtssicher zum Yachttraum

Der Kauf einer gebrauchten Yacht ist keine bloße Privatangelegenheit, sondern eine rechtlich komplexe und finanzielle Transaktion.
Unklare Vertragsformulierungen, fehlende Eigentumsnachweise oder unvollständige Steuerunterlagen können erhebliche Risiken mit sich bringen – bis hin zur Rückabwicklung oder Steuerforderung.

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, zugelassen in Hamburg, berät Sie mit über 40 Jahren internationaler Erfahrung in allen Fragen des Yachtrechts – von der Vertragsgestaltung bis zur Registrierung.

Er unterstützt Sie bei:

  • Prüfung und Gestaltung von Yachtkaufverträgen

  • Yachtübertragungen innerhalb der EU

  • Flaggenwechseln und Registrierungen

  • Steuer- und Umsatzsteuerfragen beim Yachtkauf

Ob Sie Ihre Yacht in Deutschland, an der Côte d’Azur oder in einem anderen europäischen Hafen erwerben –
Rechtsanwat Schwarzkopf begleitet Sie persönlich, vertraulich und mit internationaler Expertise.

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