Kaufvertrag für gebrauchte Yachten- Checkliste für Käufer: Teil 4 Spanien

🇪🇸 Yachtkauf in Spanien – Sonne, Meer und Paragraphen

Ob auf den Balearen, den Kanarischen Inseln oder an der Costa Brava – Spanien ist eines der attraktivsten Länder Europas, um eine gebrauchte Yacht zu kaufen. Doch: Die spanische Bürokratie hat ihre Tücken.

Behördenverfahren, Mehrwertsteuer (IVA) und Flaggenrecht sind streng geregelt. Schon kleine Formfehler beim Kaufvertrag oder bei der Registrierung können teure Verzögerungen oder Steuerprobleme auslösen.

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, mit Kanzleien in Hamburg und an der Côte d’Azur, begleitet seit Jahrzehnten internationale Mandanten beim Kauf und Verkauf von Yachten – darunter viele Transaktionen in Spanien.

🧭 Checkliste: Yachtkauf in Spanien Schritt für Schritt

1️⃣ Eigentum & Verkäufer prüfen

In Spanien wird Eigentum an Schiffen über das spanische Schiffsregister („Registro de Buques“)
nachgewiesen.

  • Aktuelles „Certificado de Inscripción“ anfordern

  • Bestehende Belastungen (Hypotheken, Pfandrechte) prüfen

  • Bei juristischen Verkäufern: Handelsregisterauszug („Registro Mercantil“) beilegen

💡 Tipp: Nur der im Register eingetragene Eigentümer kann rechtswirksam verkaufen.

2️⃣ Yachtbeschreibung & Ausrüstung dokumentieren

Ein vollständiger technischer Datensatz schützt Käufer vor Streit:

  • Typ, Baujahr, Seriennummer, Länge, Motorleistung, Flagge, Heimathafen

  • Zubehör: Elektronik, Segel, Sicherheitsausrüstung, Tender, Inventar

  • Nachweise über Wartung, Inspektionen, Überholungen

Achtung bei früherer Charternutzung: Hier gelten andere Sicherheits- und Steuerregeln.

3️⃣ Kaufpreis & Zahlung

Der Kaufpreis sollte immer in Euro festgelegt und über ein Treuhandkonto oder einen notariellen Escrow („cuenta notarial“)
abgewickelt werden.

Regeln Sie klar:

  • Wann die Zahlung fällig wird (z. B. nach Übergabe oder Löschung im Register)

  • Wer Nebenkosten, Versicherungen, Hafengebühren trägt

Wichtig: Keine Zahlungen direkt an Makler – nur an den Eigentümer oder über Treuhandkonto.

4️⃣ Technisches Gutachten („Peritaje Náutico“)

Lassen Sie die Yacht von einem zertifizierten spanischen Gutachter („Perito Naval“)
prüfen.
Das Gutachten sollte Rumpf, Motor, Elektrik und Sicherheitsausrüstung umfassen.

💡 Ein schriftlicher Inspektionsbericht ist oft Voraussetzung für Versicherungen und für die Registrierung unter spanischer Flagge.

5️⃣ Gewährleistung & Haftung

Nach dem spanischen Zivilgesetzbuch (Código Civil) haftet der Verkäufer für verborgene Mängel („vicios ocultos“).
Diese Pflicht ähnelt der deutschen Sachmängelhaftung.

  • Haftung kann eingeschränkt, aber nicht bei Arglist ausgeschlossen werden

  • Mängel müssen innerhalb von 6 Monaten nach Entdeckung gerügt werden

Achtung bei Klauseln wie „vendido como está“ („verkauft wie gesehen“) – oft unwirksam, wenn Mängel verschwiegen wurden.

6️⃣ Übergabe & Risiko

Ort und Zeitpunkt der Übergabe sollten vertraglich klar geregelt werden.
Mit der tatsächlichen Übergabe geht auch das Risiko auf den Käufer über.

Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Inventarliste.
Die Versicherung sollte ab dem Übernahmetag auf den Käufer laufen.

7️⃣ Registrierung & Flagge

Die Eigentumsübertragung muss im spanischen Schiffsregister eingetragen werden.
Erforderlich sind:

  • Notarieller Kaufvertrag („Escritura de Compraventa“)

  • Identitätsnachweise der Parteien

  • Nachweis über gezahlte IVA-Steuer

  • Abmeldebestätigung bei Flaggenwechsel

💡 Bei Wechsel auf deutsche oder französische Flagge: Löschung im spanischen Register („Baja de bandera española“)
nicht vergessen – sonst bleibt die Yacht steuerpflichtig in Spanien!

8️⃣ Mehrwertsteuer / IVA

Die spanische Mehrwertsteuer beträgt 21 %.

Prüfen Sie:

  • Ist die Yacht IVA-paid? Schriftlicher Nachweis („Certificado IVA Pagado“) nötig

  • Bei Import aus Nicht-EU-Gebieten (z. B. Gibraltar, Monaco): Einfuhrumsatzsteuer

  • Gewerbliche Nutzung (z. B. Charterbetrieb) kann steuerbefreit sein

❗ Fehlender IVA-Nachweis kann bei Flaggenwechsel oder Ausfuhr zu Nachzahlungen führen.

9️⃣ Sprache, Rechtswahl & Gerichtsstand

Der Vertrag sollte zweisprachig (Spanisch/Englisch oder Spanisch/Deutsch) abgefasst sein.
Sie können zwischen spanischem, deutschem oder englischem Recht wählen.

Gerichtsstand: meist der Ort der Yacht oder des Verkäufers.
Alternativ möglich: Schiedsverfahren, z. B. beim Arbitraje Marítimo de Barcelona.

🔟 Rechtliche Begleitung

Ein Yachtkauf in Spanien berührt mehrere Rechtsgebiete:
Zivilrecht, Steuerrecht, Seerecht und oft auch internationales Privatrecht.

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf berät deutschsprachige Käufer und Verkäufer bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um den Yachtkauf in Spanien.

Er bietet unter anderem:
⚓ Prüfung & Gestaltung zweisprachiger Verträge
⚓ Klärung des IVA-Status & Steuerdokumentation
⚓ Unterstützung bei Registrierung & Flaggenwechsel
⚓ Zusammenarbeit mit spanischen Anwälten & Notaren

⚖️ Fazit

Der Kauf einer gebrauchten Yacht in Spanien ist reizvoll – aber rechtlich anspruchsvoll.
Fehler bei Vertrag, Steuer oder Registrierung können teuer werden.

Mit professioneller Begleitung durch RA Henning Schwarzkopf, Spezialist für internationales Yachtrecht mit Büros in Hamburg und an der Côte d’Azur, verläuft Ihr Yachtkauf rechtssicher und effizient – von der Vertragsgestaltung bis zur Übergabe auf See.

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