Doppelbesteuerung bei Erbschaft in Frankreich und Deutschland vermeiden – Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf

Immer mehr Deutsche besitzen Immobilien, Bankkonten oder Wertanlagen in Frankreich. Im Erbfall kann dies jedoch zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen: Sowohl Deutschland als auch Frankreich erheben Erbschaftsteuer.
Ohne rechtzeitige Planung droht eine Doppelbesteuerung, die den Nachlass empfindlich schmälert.

In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, wie Sie deutsch-französische Erbfälle optimal gestalten und unnötige Steuerlast vermeiden.

Warum deutsch-französische Erbfälle besonders komplex sind

Deutschland und Frankreich haben jeweils eigene Erbschaftsteuergesetze:

  • Deutschland erhebt nach dem Weltvermögensprinzip Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig ist.

  • Frankreich besteuert Vermögen, das sich in Frankreich befindet, und unter bestimmten Umständen auch Erben, die dort wohnen.

Das bedeutet:

Selbst wenn der Erblasser ausschließlich in Deutschland lebt, kann Frankreich Steuern auf eine Immobilie, ein Bankkonto oder Unternehmensanteile in Frankreich erheben.

Typische Szenarien für Doppelbesteuerung

Eine Doppelbesteuerung droht vor allem, wenn

  • der Erblasser in Deutschland lebt, aber Vermögen in Frankreich besitzt,

  • der Erbe in Frankreich wohnt,

  • bewegliches Vermögen (z. B. Wertpapiere) in beiden Ländern vorhanden ist.

Beispiel:
Ein deutscher Erblasser hinterlässt seinen Kindern eine Ferienwohnung an der Côte d’Azur und ein Konto in Paris.
➡️ Deutschland besteuert den gesamten Nachlass, Frankreich erhebt zusätzlich Steuer auf die französischen Vermögenswerte.

Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Um unfaire Mehrfachbelastungen zu vermeiden, existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftenzwischen Deutschland und Frankreich.
Es legt fest, welchem Staat das vorrangige Besteuerungsrecht zusteht:

Vermögensart Besteuerungsrecht

Immobilien Staat, in dem sich die Immobilie befindet Betriebsvermögen Staat, in dem sich der Betrieb befindet Bankguthaben & Wertpapiere Wohnsitzstaat des Erblassers

Bewegliches Vermögen Wohnsitzstaat des Erblassers

Deutschland rechnet die in Frankreich gezahlte Steuer grundsätzlich auf die deutsche Erbschaftsteuer an.
⚠️ Aber: Diese Anrechnung erfolgt nicht automatisch. Fristen und Antragsformalitäten müssen genau eingehalten werden.

Strategien zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

1. Frühzeitige Nachlassplanung

Ein rechtzeitig erstelltes Testament oder Erbvertrag ermöglicht eine steueroptimierte Verteilung des Nachlasses.
➡️ Durch gezielte Zuweisung von Vermögenswerten an bestimmte Erben können Freibeträge optimal genutzt werden.

2. Schenkungen zu Lebzeiten

Schenkungen können steuerlich günstiger sein als Erbschaften.
➡️ Deutschland und Frankreich gewähren regelmäßige Freibeträge, die sich alle 10 bzw. 15 Jahre erneut nutzen lassen.

3. Wohnsitz und Vermögensstruktur prüfen

Der letzte Wohnsitz des Erblassers entscheidet häufig über das Besteuerungsrecht für bewegliches Vermögen.
➡️ Eine gezielte Wohnsitzplanung kann erhebliche Steuerersparnisse bringen.

4. Koordination mit Finanzämtern

Für die Anrechnung der französischen Steuer müssen Bescheinigungen und Steuererklärungen fristgerecht in beiden Ländern eingereicht werden.
➡️ Fehler oder Verspätungen führen häufig zu einer doppelten Steuerlast.

Besonderheit: Immobilien in Frankreich

Französische Immobilien werden immer in Frankreich besteuert – unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers.

  • Kinder haben in Frankreich Freibeträge von 100.000 € pro Elternteil.

  • Ehegatten genießen teils größere Vergünstigungen als in Deutschland.

➡️ Praxis-Tipp: Nießbrauch, Gesellschaftsmodelle oder gezielte Schenkungen können helfen, die Steuerbelastung erheblich zu reduzieren.

Internationale Nachlassplanung – warum Expertenwissen entscheidend ist

Internationale Erbfälle sind rechtlich und steuerlich anspruchsvoll.
Fehler führen schnell zu

  • hohen Steuerforderungen,

  • langwierigen Verfahren mit deutschen und französischen Finanzämtern,

  • oder Streitigkeiten unter Miterben.

Eine frühzeitige, grenzüberschreitende Beratung ist daher unverzichtbar, um Vermögen zu sichern und Steuern zu sparen.

Ihr Ansprechpartner für deutsch-französisches Erbrecht

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf ist deutscher Rechtsanwalt in Hamburg mit langjähriger internationaler Erfahrung.
Seine Kanzlei unterstützt Sie bei

  • der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,

  • steueroptimierten Schenkungen und Nachlassplanungen,

  • sowie der Abwicklung deutsch-französischer Erbfälle einschließlich aller Formalitäten gegenüber Finanzämtern und Notaren.

Dank enger Zusammenarbeit mit französischen Kooperationspartnern bietet er rechtssichere und praxisnahe Lösungen für Mandanten mit Vermögen in beiden Ländern.

Fazit: Rechtzeitig planen – Steuern sparen

Eine Erbschaft in Frankreich und Deutschland muss nicht zu doppelter Steuerlast führen.
Wer rechtzeitig handelt,

  • ein steueroptimiertes Testament erstellt,

  • Wohnsitz- und Vermögensfragen klärt
    und sich von einem erfahrenen internationalen Rechtsanwalt begleiten lässt, kann Doppelbesteuerung vermeiden und den Nachlass langfristig sichern.

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