Singapur als Holding-Standort – steuerliche Vorteile für deutsche Unternehmer

Immer mehr deutsche Unternehmer richten Holdinggesellschaften in Singapur ein – und das aus gutem Grund: Der Stadtstaat gilt als einer der attraktivsten Wirtschafts- und Finanzstandorte der Welt. Niedrige Steuersätze, keine Quellensteuer auf Dividenden und ein stabiles Rechtssystem nach englischem Common Law machen Singapur zu einer erstklassigen Wahl für internationale Unternehmensstrukturen.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, mit langjähriger Erfahrung in Deutschland, Hongkong und Singapur, erläutert die steuerlichen Vorteile und rechtlichen Voraussetzungen einer Holdinggründung in Singapur – und worauf deutsche Unternehmer dabei besonders achten sollten.

1. Singapur – moderner Finanzplatz mit internationaler Reputation

Singapur hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem der führenden Finanz- und Handelszentren Asiensentwickelt. Der Stadtstaat punktet mit einer effizienten Verwaltung, einem liberalen Wirtschaftssystem, politischer Stabilität und einem verlässlichen Rechtssystem nach englischem Common Law.

Für Investoren und Unternehmer ist Singapur längst kein klassischer Offshore-Standort mehr, sondern ein international anerkanntes und reguliertes Finanzzentrum, das regelmäßig an der Spitze weltweiter Rankings steht – etwa bei Wirtschaftsfreiheit, Korruptionsbekämpfung und Investorenfreundlichkeit.

Diese Kombination aus Rechtssicherheit, politischer Stabilität und steuerlicher Attraktivität macht Singapur zu einem bevorzugten Standort für Holdinggesellschaften.

2. Steuerliche Vorteile einer Holdinggesellschaft in Singapur

Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind einer der Hauptgründe, warum deutsche Unternehmer Singapur als Holding-Standort in Betracht ziehen sollten.

Keine Quellensteuer auf Dividenden

Dividenden, die an eine singapurische Holding ausgeschüttet werden, unterliegen keiner Quellensteuer. Das bedeutet: Gewinne aus Tochtergesellschaften können steuerfrei an die Holding fließen – ein erheblicher Vorteil gegenüber vielen europäischen Jurisdiktionen.

Niedriger Körperschaftsteuersatz

Der Körperschaftsteuersatz in Singapur liegt bei maximal 17 %, kann aber durch verschiedene Steuererleichterungen, Start-up-Freistellungen und Investitionsanreize deutlich reduziert werden. Viele Holdinggesellschaften erreichen dadurch effektive Steuersätze zwischen 0 und 10 %.

Keine Steuer auf Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen sind in Singapur grundsätzlich steuerfrei, sofern die Beteiligung nicht zum Handelsvermögen zählt. Für Unternehmer, die ihre Beteiligungen langfristig halten, ist das ein entscheidender Vorteil.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland

Das zwischen Deutschland und Singapur bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht es, Gewinne, Zinsen und Lizenzgebühren steuerlich effizient zu strukturieren. Eine Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, und die Steuerlast kann – bei richtiger Gestaltung – erheblich reduziert werden.

Singapur unterliegt dabei internationalen Transparenzstandards der OECD und wird von deutschen Finanzbehörden als „weißer“ Standort anerkannt.

3. Rechtssicherheit und Standortvorteile

Neben der steuerlichen Attraktivität ist die Rechtssicherheit ein entscheidender Faktor.
Singapur verfügt über ein unabhängiges Justizsystem, das auf englischem Common Law basiert – einem Rechtssystem, das weltweit als investorenfreundlich gilt.

Unternehmen profitieren von:

  • klaren gesetzlichen Regelungen,

  • effizienten Gerichtsverfahren,

  • Schiedsgerichten mit internationalem Renommee,

  • und einer wirtschaftsnahen Verwaltungspraxis.

Zudem ist Singapur Mitglied zahlreicher internationaler Handels- und Investitionsabkommen, was die rechtliche Planungssicherheit für ausländische Investoren weiter stärkt.

4. Für wen eignet sich eine Holding in Singapur?

Eine Holdinggesellschaft in Singapur kann für verschiedene Unternehmergruppen interessant sein:

  • Familienunternehmen, die ihre internationalen Beteiligungen konsolidieren und steuerlich effizient bündeln möchten,

  • Mittelständische Unternehmen, die in Asien expandieren oder Tochtergesellschaften in der Region gründen,

  • Start-ups und Investoren, die Beteiligungen international strukturieren und Kapitalflüsse flexibel steuern wollen.

Darüber hinaus nutzen viele Unternehmen eine singapurische Holding zur Finanzierung, Lizenzierung oder Verwaltung von IP-Rechten (Intellectual Property).

5. Rechtliche und steuerliche Planung – was zu beachten ist

So attraktiv Singapur auch ist – eine Holdingstruktur sollte nicht ohne sorgfältige steuerliche und rechtliche Planungerrichtet werden.

Für deutsche Unternehmer gelten insbesondere folgende Punkte:

  • Das deutsche Außensteuerrecht (§§ 7–14 AStG) enthält Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung („CFC Rules“).

  • Eine unzureichend ausgestaltete Struktur kann dazu führen, dass in Singapur erzielte Gewinne in Deutschland nachversteuert werden.

  • Die tatsächliche wirtschaftliche Substanz der Holding (Büro, Geschäftsführung, lokale Tätigkeiten) ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung.

Daher sollte die Gründung einer Holding stets im Zusammenspiel von deutschem Steuerberater, lokaler Kanzlei in Singapur und einem international erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen.

6. Internationale Erfahrung – lokale Umsetzung: Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf ist auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in Deutschland, den USA, Hongkong, Singapur und Südostasien.

Seine Tätigkeit konzentriert sich auf die grenzüberschreitende Strukturierung von Unternehmen, internationale Vertragsgestaltung sowie die rechtliche und steuerliche Planung von Holdinggesellschaften.

Er berät deutsche Unternehmer bei:

  • der rechtssicheren Gründung einer Holding in Singapur,

  • der Gestaltung von Gesellschafts- und Beteiligungsverträgen,

  • der Abstimmung mit Steuerberatern in Deutschland und Asien,

  • sowie der laufenden Betreuung internationaler Unternehmensstrukturen.

Durch sein internationales Netzwerk begleitet er seine Mandanten von der Konzeption bis zur Umsetzung – stets mit Fokus auf Rechtssicherheit, Effizienz und steuerliche Optimierung.

7. Fazit

Singapur bietet deutschen Unternehmern außergewöhnlich günstige steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen für internationale Holdingstrukturen.
Wer seine Unternehmensbeteiligungen global strukturieren oder neue Märkte in Asien erschließen möchte, profitiert von niedrigen Steuersätzen, hoher Rechtssicherheit und internationaler Reputation.

Eine erfolgreiche Holdingstruktur setzt jedoch eine präzise rechtliche Planung voraus, um steuerliche Risiken in Deutschland zu vermeiden und alle Vorteile optimal zu nutzen.

Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation und die rechtssichere Gestaltung Ihrer internationalen Unternehmensstruktur steht Ihnen Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf gern persönlich zur Verfügung.

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