Streitfälle im internationalen Yacht-Handel nehmen zu – Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf erläutert Risiken, MYBA-Verträge und gibt Handlungsempfehlungen

Der internationale Markt für luxuriöse Yachten boomt – und mit ihm steigen die rechtlichen Streitfälle. Immer häufiger geraten Käufer und Verkäufer bei grenzüberschreitenden Transaktionen aneinander. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, Experte für internationales Wirtschaftsrecht und Yachtrecht, beobachtet eine deutliche Zunahme von Konflikten rund um Kauf, Verkauf und Charter von Yachten.

„Viele deutsche Käufer unterschätzen die rechtlichen Fallstricke beim Erwerb einer Yacht im Ausland“, warnt Schwarzkopf. „Gerade im Mittelmeerraum – etwa in Frankreich, Italien oder Spanien – führen unklare Vertragsklauseln, unterschiedliche Rechtssysteme und sprachliche Missverständnisse zu erheblichen Risiken.“

Praxisbeispiel: Yachtkauf am Mittelmeer

Ein deutscher Käufer erwirbt eine Motoryacht in Südfrankreich. Der Kaufvertrag wird nach französischem Recht aufgesetzt, während die Yacht zuvor in Italien registriert war und in Spanien übergeben werden soll. Kurz nach der Übergabe stellt der Käufer Mängel an der Motoranlage fest.

  • Problem 1: Welches Recht gilt – deutsches, französisches, italienisches oder spanisches?

  • Problem 2: Welche Gewährleistungsfristen greifen, und wie können Ansprüche durchgesetzt werden?

  • Problem 3: Wo befindet sich der Gerichtsstand, falls es zum Streit kommt?

Schon kleine Formulierungsfehler können in solchen Fällen zu jahrelangen und teuren Gerichtsverfahren führen.

Die Rolle der MYBA im internationalen Yachtgeschäft

Ein zentraler Standard im internationalen Yacht-Handel und bei Charterverträgen ist die MYBA – die Mediterranean Yacht Brokers Association. Diese Organisation hat weltweit anerkannte Musterverträge entwickelt, die häufig bei Chartergeschäften (insbesondere bei Superyachten) und hochpreisigen Kaufverträgen verwendet werden.

  • Wann wird MYBA angewandt?
    Vor allem bei der Charter von Luxus-Yachten im Mittelmeer und bei komplexen Kauftransaktionen setzen viele Broker und Eigner auf MYBA-Standards, da sie einheitliche Regelungen bieten.

  • Vorteile der MYBA-Verträge
    Die MYBA-Verträge enthalten detaillierte Klauseln zu Zahlung, Rücktritt, Versicherung, Haftung und Übergabe der Yacht. Sie schaffen Rechtssicherheit und werden von führenden Yachtmaklern international akzeptiert.

  • Bedeutung für deutsche Käufer
    Für deutsche Käufer bietet ein MYBA-Vertrag einen klaren internationalen Rahmen, berücksichtigt jedoch nicht automatisch deutsches oder europäisches Verbraucherschutzrecht. Ohne rechtliche Beratung können sich daher Risiken verstecken – beispielsweise bei Haftungsbegrenzungen, Schiedsgerichtsklauseln oder Gewährleistungsrechten.

„Die MYBA ist ein wertvolles Werkzeug, aber kein Freifahrtschein“, erklärt Schwarzkopf. „Auch wenn ein MYBA-Vertrag als ‚internationaler Standard‘ gilt, muss er individuell geprüft und auf den Einzelfall angepasst werden – besonders, wenn deutsche Käufer deutsche Rechtswege sichern wollen.“

Handlungsempfehlungen von Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf

Um teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, Experte für internationales Witschaftsrecht und Yachtrecht:

  1. Frühzeitige juristische Beratung – Vor Vertragsunterzeichnung sollte ein auf Yachtrecht spezialisierter Anwalt die Unterlagen prüfen, um nationale und internationale Risiken zu erkennen.

  2. Klare Vertragsgestaltung – Präzise Regelungen zu Gewährleistung, Zahlungsmodalitäten, Gerichtsstand und anzuwendendem Recht schaffen Rechtssicherheit.

  3. Prüfung von MYBA-Verträgen – Auch bei Verwendung von MYBA-Standardverträgen ist eine Anpassung an deutsche Käuferinteressen essenziell.

  4. Internationale Expertise – Ein Anwalt mit Kenntnissen mehrerer Rechtssysteme (z. B. deutsches, französisches, italienisches oder spanisches Recht) ist unverzichtbar.

  5. Schiedsgerichtsklauseln – Diese können im Streitfall ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren vermeiden.

  6. Gutachten und Dokumentation – Vor Übergabe sollte ein unabhängiger Sachverständiger den Zustand der Yacht prüfen und schriftlich festhalten.

„Wer beim Kauf einer Yacht am Mittelmeer oder in anderen internationalen Revieren frühzeitig juristische Unterstützung einbindet, spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Nerven“, betont Schwarzkopf.

Über Henning Schwarzkopf

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf ist in Hamburg zugelassen und verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Nach seiner Zulassung in Deutschland studierte und praktizierte er in den USA und ist zudem in Hongkong, Singapur, Südostasien sowie Südfrankreich tätig. Seine Kanzlei berät Mandanten weltweit bei allen Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts und des Yachtrechts. Durch ein Netzwerk von Partnerkanzleien in Frankreich, Italien, Spanien und anderen wichtigen Yachtstandorten bietet er Mandanten grenzüberschreitende Rechtsberatung aus einer Hand.

Fazit

Der Kauf oder die Charter einer Yacht im internationalen Umfeld ist eine anspruchsvolle Investition, die ohne kompetente Rechtsberatung schnell zum Risiko werden kann. MYBA-Verträge schaffen zwar einen internationalen Standard, müssen jedoch im Interesse deutscher Käufer sorgfältig geprüft werden.
Wer rechtzeitig auf die Expertise von Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf setzt, kann Streitfälle vermeiden und seine Investition nachhaltig sichern.

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