Unternehmensgründung Singapur – Rechtsberatung und Steuerberatung
Mit RA Henning Schwarzkopf zur steueroptimierten Firmengründung in Singapur
Singapur zählt zu den attraktivsten Standorten weltweit für Gründer und Investoren. Niedrige Unternehmenssteuern, schlanke Bürokratie und umfangreiche Förderprogramme machen den Stadtstaat zu einem echten Steuerparadies.
Im Vergleich zu Deutschland kann die effektive Steuerbelastung deutlich geringer ausfallen – ein entscheidender Vorteil für internationale Unternehmer.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf berät Sie bei der steueroptimierten und rechtssicheren Unternehmensgründung in Singapur und entwickelt maßgeschneiderte Strukturen für Ihr Geschäftsmodell.
Singapur: Steuerparadies für Gründer und Investoren
Singapur überzeugt nicht nur durch politische Stabilität, moderne Infrastruktur und internationale Vernetzung, sondern vor allem durch ein äußerst gründungsfreundliches Steuersystem:
Körperschaftsteuer: nur 17 % auf in Singapur erzielte Gewinne.
Start-up-Steuerbefreiung: In den ersten drei Geschäftsjahren können neue Unternehmen erhebliche Steuererleichterungen nutzen – bis zu 75 % Steuerfreiheit auf die ersten 10.000 SGD Gewinn und 50 % auf weitere 190.000 SGD.
Keine Doppelbesteuerung auf Dividenden: Das Single-Tier-System verhindert eine erneute Besteuerung ausgeschütteter Gewinne.
Keine Kapitalertragsteuer: Veräußerungsgewinne bleiben in den meisten Fällen steuerfrei.
Auslandseinkünfte: Häufig steuerfrei, sofern sie nicht nach Singapur überwiesen werden.
Diese Kombination aus niedrigen Steuern und flexiblen Strukturen macht Singapur für Start-ups, Investoren und etablierte Unternehmen gleichermaßen attraktiv.
Deutschland: Deutlich höhere Steuerlast
Im direkten Vergleich zeigt sich der Standortvorteil Singapurs besonders deutlich:
Körperschaftsteuer: 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag → effektiv ca. 15,8 %.
Gewerbesteuer: je nach Standort ca. 7 %–20 %.
Gesamtsteuerbelastung: häufig 25 %–33 % auf Unternehmensebene, zusätzlich werden Dividenden auf Ebene der Gesellschafter besteuert.
Bürokratie & Compliance: komplexe Vorschriften wie Außensteuergesetz, Dokumentationspflichten und umfangreiche Nachweise erhöhen den administrativen Aufwand.
Kriterium Singapur Deutschland
Gesamte Steuerlast ca. 17 % (Start-ups teils <10 %) ca. 25 %–33 % Besteuerung Dividenden steuerfrei 25 % Abgeltungsteuer Kapitalgewinne steuerfrei meist steuerpfltg. Bürokratie schlank, digital komplex
Wichtige rechtliche Aspekte
Um die steuerlichen Vorteile Singapurs optimal zu nutzen, ist eine saubere rechtliche und steuerliche Strukturentscheidend:
Ort der Geschäftsleitung: Die tatsächliche Geschäftsleitung darf nicht in Deutschland liegen, um deutsche Besteuerung zu vermeiden.
Wirtschaftliche Substanz: Geschäftssitz, Geschäftsführung und ggf. Mitarbeiter müssen in Singapur vorhanden sein.
Doppelbesteuerungsabkommen: Das DBA Deutschland–Singapur ist korrekt umzusetzen, um Nachbesteuerungen zu verhindern.
Rechtssichere Planung – mit anwaltlicher Unterstützung
Eine durchdachte rechtliche und steuerliche Planung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Unternehmensgründung in Singapur.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf unterstützt Gründer und Investoren umfassend:
Planung und Umsetzung von Unternehmensgründungen in Singapur
Gestaltung steueroptimierter Unternehmensstrukturen unter Einhaltung deutscher und singapurischer Vorschriften
Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen und internationalen Steuerfragen
Langfristige Steuer- und Gesellschaftsplanung für internationale Geschäftsmodelle
Über den Autor
Henning Schwarzkopf, Rechtsanwalt in Hamburg, ist auf internationales Gesellschafts- und Steuerrecht spezialisiert.
Dank langjähriger Tätigkeit in den Hongkong, Singapur und Südostasien kennt er die steuerlichen Vorteile und rechtlichen Anforderungen vor Ort genau.
Gründer profitieren von einer maßgeschneiderten, steueroptimierten Struktur, die deutsche und singapurische Vorgaben rechtssicher kombiniert.
📍 Standort: Hamburg – Beratung weltweit
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