Kaufvertrag für gebrauchte Yachten- Checkliste für Käufer: Teil 2 Dänemark

🇩🇰 Yachtkauf in Dänemark – rechtssicher zum eigenen Boot

Dänemark zählt zu den beliebtesten Segelrevieren Nordeuropas – vom Limfjord bis zu den dänischen Südseeinseln. Entsprechend häufig werden dort gebrauchte Yachten gekauft oder verkauft.

Doch auch wenn der Erwerb innerhalb der EU erfolgt, gelten nationale Besonderheiten: das dänische Vertragsrecht („Købeloven“), andere Gewährleistungsregeln, sprachliche Hürden und formelle Vorschriften beim Flaggen- und Registerwechsel.

Wer sich in Dänemark eine Yacht sichert, sollte den Kaufvertrag vorab rechtlich prüfen lassen.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, mit Standorten in Hamburg und an der Côte d’Azur, berät seit Jahrzehnten deutschsprachige Mandanten beim internationalen Yachtkauf – darunter zahlreiche Fälle mit dänischen Vertragspartnern.

Nachfolgend finden Sie eine praxisorientierte Checkliste für den Yachtkauf in Dänemark, die Ihnen hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden.

1️⃣ Vertragsparteien & Eigentumsnachweis

Stellen Sie sicher, dass Verkäufer und Käufer eindeutig identifizierbar sind – und dass der Verkäufer tatsächlich rechtmäßiger Eigentümer der Yacht ist.

  • Vollständiger Name, Anschrift, ggf. Handelsregisterauszug

  • Nachweis des Eigentums (z. B. durch Kaufvertrag, Registrierungsbescheinigung)

  • Dänische Yachten sind oft im Skibsregisteret oder im Dansk Internationalt Skibsregister (DIS) eingetragen

  • Prüfung, ob Belastungen wie Hypotheken oder Pfandrechte bestehen

  • Bei Firmenverkäufen: Handelsregisterauszug anfordern

Tipp:
Bitten Sie um eine Kopie der Registreringsattest (dänische Registrierungsbescheinigung) und prüfen Sie, ob sie aktuell ist.

2️⃣ Beschreibung der Yacht

Wie beim Kauf in Deutschland gilt: Je präziser die Beschreibung, desto geringer das Risiko späterer Streitigkeiten.

Der Vertrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Hersteller, Typ, Baujahr, Serien- oder Rumpfnummer

  • Flagge, Heimathafen, aktueller Liegeplatz

  • Rumpfmaterial, Motorleistung, Motorstunden

  • Vollständige Auflistung der Ausrüstung (Segel, Elektronik, Sicherheitsausstattung etc.)

  • Hinweise auf Reparaturen, Schäden oder Umbauten

Achtung:
Dänische Kaufverträge enthalten oft den Zusatz „som beset“ („gekauft wie gesehen“). Damit wird die Verantwortung für die technische Prüfung auf den Käufer übertragen.

3️⃣ Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Eine klare Regelung des Kaufpreises und der Zahlungsabwicklung ist entscheidend – insbesondere bei internationalen Transaktionen.

  • Preisfestlegung in DKK oder Euro

  • Vereinbarung über Zahlungszeitpunkt und Zahlungsweg (z. B. Treuhandkonto beim Anwalt oder Makler)

  • Regelung, wer die Kosten für Transport, Versicherung und Liegeplatz trägt

  • Nutzung eines Escrow-Service oder Treuhandkontos für Sicherheit beider Seiten

Hinweis:
Wechselkursrisiken können durch Preisfixierung in Euro oder eine Bankgarantie minimiert werden.

4️⃣ Besichtigung und technischer Zustand

Vor Vertragsunterzeichnung sollte die Yacht gründlich geprüft werden – idealerweise durch einen unabhängigen Sachverständigen (Surveyor).

  • Durchführung eines Surveys (technische Inspektion mit Bericht)

  • Prüfung von Rumpf, Antrieb, Elektronik, Segel, Rigg und Sicherheitsausrüstung

  • Einbindung des Survey-Reports als Vertragsanlage

  • Vorlage aller Wartungs- und Inspektionsnachweise

Wichtig:
Dänische Verkäufer sind nicht verpflichtet, von sich aus über alle Mängel zu informieren. Wird jedoch ein Mangel arglistig verschwiegen, kann der Käufer Rücktritt oder Minderung verlangen.

5️⃣ Übergabe und Risikoübergang

Ort und Zeitpunkt der Übergabe müssen im Vertrag eindeutig geregelt sein, um spätere Haftungsfragen zu vermeiden.

  • Übergabeort und Datum festlegen

  • Zeitpunkt des Risikoübergangs bestimmen (z. B. bei Übergabe im Hafen)

  • Übergabeprotokoll mit beiderseitigen Unterschriften

  • Regelung, wer für Schäden zwischen Vertragsabschluss und Übergabe haftet

Beispiel:
„Das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht mit Übergabe des Schiffes im Hafen Aarhus auf den Käufer über.“

6️⃣ Gewährleistung und Haftung

Das dänische Kaufrecht („Købeloven“) unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom deutschen Recht:

  • Grundsätzlich gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, kann aber bei Gebrauchtbooten verkürzt werden

  • Private Verkäufer dürfen die Haftung weitgehend ausschließen („købt som beset“)

  • Gewerbliche Verkäufer können Gewährleistung nur eingeschränkt beschränken

  • Mängel müssen in Dänemark unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden

Tipp:
Vereinbaren Sie im Vertrag ausdrücklich, welche Gewährleistung gelten soll – und in welcher Sprache der Vertrag rechtsverbindlich ist (Dänisch oder Englisch).

7️⃣ Flagge, Registrierung und Eigentumsübertragung

Beim Kauf einer dänischen Yacht muss der Verkäufer das Boot ordnungsgemäß abmelden.
Erst danach kann es unter einer neuen Flagge registriert werden.

  • Abmeldung aus dem Skibsregisteret oder DIS

  • Neue Registrierung im Zielland (z. B. unter deutscher oder französischer Flagge)

  • Vorlage von Zoll- und Steuerunterlagen bei Export

  • Nachweis der Eigentumsübertragung und Löschung eventueller Belastungen

Achtung:
Ohne Abmeldung kann der Vorbesitzer formell Eigentümer bleiben – mit Folgen für Versicherung, Steuer und Haftung.

8️⃣ Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Auch innerhalb der EU ist der Mehrwertsteuerstatus einer Yacht von entscheidender Bedeutung.

  • Nachweis, dass die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß gezahlt wurde

  • Vorlage einer „VAT Paid Certificate“ oder Originalrechnung

  • Prüfen, ob das Boot steuerfrei exportiert oder bereits versteuert wurde

  • Fehlt der Nachweis, droht bei späterem Import in ein anderes EU-Land eine Nachversteuerung

Tipp:
Bewahren Sie Rechnungen, Zollpapiere und Registrierungsnachweise sorgfältig auf.

9️⃣ Sprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

Dänische Kaufverträge liegen häufig auf Dänisch oder Englisch vor.
Damit der Vertrag im Streitfall Bestand hat, sollten Sie die Rechtslage klar festlegen.

  • Vertragssprache (Dänisch oder Englisch) und Vorrangklausel bestimmen

  • Gerichtsstand vereinbaren (z. B. Kopenhagen oder Hamburg)

  • Anwendbares Recht ausdrücklich regeln (z. B. dänisches Recht)

Beispielklausel:
„Für diesen Vertrag gilt dänisches Recht. Gerichtsstand ist Kopenhagen. Änderungen bedürfen der Schriftform.“

🔟 Rechtliche Prüfung und internationale Beratung

Auch im EU-Binnenmarkt gilt: Ein Yachtkauf ist keine bloße Privatsache.
Ein juristisch geprüfter Vertrag schützt Sie vor finanziellen und rechtlichen Risiken.

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, zugelassen in Hamburg, berät Sie umfassend bei:

  • Prüfung und Gestaltung von Yachtkaufverträgen (DE / EN)

  • Abstimmung mit dänischen Anwälten und Maklern

  • Flaggenwechsel und Registrierung

  • Steuer- und Umsatzsteuerfragen (VAT)

  • Sicherer Zahlungsabwicklung (Treuhand / Escrow)

Ob in Dänemark, Deutschland oder im Mittelmeerraum – Herr Schwarzkopf begleitet Sie persönlich mit über 40 Jahren internationaler Yachtrechtserfahrung.

⚖️ Fazit: Yachtkauf mit rechtlicher Sicherheit

Der Kauf einer Yacht in Dänemark ist ein faszinierendes Vorhaben – aber auch rechtlich komplex.
Unterschiede im Vertragsrecht, Sprachbarrieren und steuerliche Besonderheiten können schnell teuer werden.

Wer seine Yacht sorgfältig prüft, rechtlich absichert und den Vertrag vorab durch einen erfahrenen Anwalt prüfen lässt, vermeidet spätere Probleme und kann seinen Bootstraum unbeschwert genießen.

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