Kaufvertrag für gebrauchte Yachten- Checkliste für Käufer: Teil 2 Dänemark
🇩🇰 Yachtkauf in Dänemark – rechtssicher zum eigenen Boot
Dänemark zählt zu den beliebtesten Segelrevieren Nordeuropas – vom Limfjord bis zu den dänischen Südseeinseln. Entsprechend häufig werden dort gebrauchte Yachten gekauft oder verkauft.
Doch auch wenn der Erwerb innerhalb der EU erfolgt, gelten nationale Besonderheiten: das dänische Vertragsrecht („Købeloven“), andere Gewährleistungsregeln, sprachliche Hürden und formelle Vorschriften beim Flaggen- und Registerwechsel.
Wer sich in Dänemark eine Yacht sichert, sollte den Kaufvertrag vorab rechtlich prüfen lassen.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, mit Standorten in Hamburg und an der Côte d’Azur, berät seit Jahrzehnten deutschsprachige Mandanten beim internationalen Yachtkauf – darunter zahlreiche Fälle mit dänischen Vertragspartnern.
Nachfolgend finden Sie eine praxisorientierte Checkliste für den Yachtkauf in Dänemark, die Ihnen hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden.
1️⃣ Vertragsparteien & Eigentumsnachweis
Stellen Sie sicher, dass Verkäufer und Käufer eindeutig identifizierbar sind – und dass der Verkäufer tatsächlich rechtmäßiger Eigentümer der Yacht ist.
Vollständiger Name, Anschrift, ggf. Handelsregisterauszug
Nachweis des Eigentums (z. B. durch Kaufvertrag, Registrierungsbescheinigung)
Dänische Yachten sind oft im Skibsregisteret oder im Dansk Internationalt Skibsregister (DIS) eingetragen
Prüfung, ob Belastungen wie Hypotheken oder Pfandrechte bestehen
Bei Firmenverkäufen: Handelsregisterauszug anfordern
Tipp:
Bitten Sie um eine Kopie der Registreringsattest (dänische Registrierungsbescheinigung) und prüfen Sie, ob sie aktuell ist.
2️⃣ Beschreibung der Yacht
Wie beim Kauf in Deutschland gilt: Je präziser die Beschreibung, desto geringer das Risiko späterer Streitigkeiten.
Der Vertrag sollte folgende Angaben enthalten:
Hersteller, Typ, Baujahr, Serien- oder Rumpfnummer
Flagge, Heimathafen, aktueller Liegeplatz
Rumpfmaterial, Motorleistung, Motorstunden
Vollständige Auflistung der Ausrüstung (Segel, Elektronik, Sicherheitsausstattung etc.)
Hinweise auf Reparaturen, Schäden oder Umbauten
Achtung:
Dänische Kaufverträge enthalten oft den Zusatz „som beset“ („gekauft wie gesehen“). Damit wird die Verantwortung für die technische Prüfung auf den Käufer übertragen.
3️⃣ Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Eine klare Regelung des Kaufpreises und der Zahlungsabwicklung ist entscheidend – insbesondere bei internationalen Transaktionen.
Preisfestlegung in DKK oder Euro
Vereinbarung über Zahlungszeitpunkt und Zahlungsweg (z. B. Treuhandkonto beim Anwalt oder Makler)
Regelung, wer die Kosten für Transport, Versicherung und Liegeplatz trägt
Nutzung eines Escrow-Service oder Treuhandkontos für Sicherheit beider Seiten
Hinweis:
Wechselkursrisiken können durch Preisfixierung in Euro oder eine Bankgarantie minimiert werden.
4️⃣ Besichtigung und technischer Zustand
Vor Vertragsunterzeichnung sollte die Yacht gründlich geprüft werden – idealerweise durch einen unabhängigen Sachverständigen (Surveyor).
Durchführung eines Surveys (technische Inspektion mit Bericht)
Prüfung von Rumpf, Antrieb, Elektronik, Segel, Rigg und Sicherheitsausrüstung
Einbindung des Survey-Reports als Vertragsanlage
Vorlage aller Wartungs- und Inspektionsnachweise
Wichtig:
Dänische Verkäufer sind nicht verpflichtet, von sich aus über alle Mängel zu informieren. Wird jedoch ein Mangel arglistig verschwiegen, kann der Käufer Rücktritt oder Minderung verlangen.
5️⃣ Übergabe und Risikoübergang
Ort und Zeitpunkt der Übergabe müssen im Vertrag eindeutig geregelt sein, um spätere Haftungsfragen zu vermeiden.
Übergabeort und Datum festlegen
Zeitpunkt des Risikoübergangs bestimmen (z. B. bei Übergabe im Hafen)
Übergabeprotokoll mit beiderseitigen Unterschriften
Regelung, wer für Schäden zwischen Vertragsabschluss und Übergabe haftet
Beispiel:
„Das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht mit Übergabe des Schiffes im Hafen Aarhus auf den Käufer über.“
6️⃣ Gewährleistung und Haftung
Das dänische Kaufrecht („Købeloven“) unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom deutschen Recht:
Grundsätzlich gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, kann aber bei Gebrauchtbooten verkürzt werden
Private Verkäufer dürfen die Haftung weitgehend ausschließen („købt som beset“)
Gewerbliche Verkäufer können Gewährleistung nur eingeschränkt beschränken
Mängel müssen in Dänemark unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden
Tipp:
Vereinbaren Sie im Vertrag ausdrücklich, welche Gewährleistung gelten soll – und in welcher Sprache der Vertrag rechtsverbindlich ist (Dänisch oder Englisch).
7️⃣ Flagge, Registrierung und Eigentumsübertragung
Beim Kauf einer dänischen Yacht muss der Verkäufer das Boot ordnungsgemäß abmelden.
Erst danach kann es unter einer neuen Flagge registriert werden.
Abmeldung aus dem Skibsregisteret oder DIS
Neue Registrierung im Zielland (z. B. unter deutscher oder französischer Flagge)
Vorlage von Zoll- und Steuerunterlagen bei Export
Nachweis der Eigentumsübertragung und Löschung eventueller Belastungen
Achtung:
Ohne Abmeldung kann der Vorbesitzer formell Eigentümer bleiben – mit Folgen für Versicherung, Steuer und Haftung.
8️⃣ Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
Auch innerhalb der EU ist der Mehrwertsteuerstatus einer Yacht von entscheidender Bedeutung.
Nachweis, dass die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß gezahlt wurde
Vorlage einer „VAT Paid Certificate“ oder Originalrechnung
Prüfen, ob das Boot steuerfrei exportiert oder bereits versteuert wurde
Fehlt der Nachweis, droht bei späterem Import in ein anderes EU-Land eine Nachversteuerung
Tipp:
Bewahren Sie Rechnungen, Zollpapiere und Registrierungsnachweise sorgfältig auf.
9️⃣ Sprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
Dänische Kaufverträge liegen häufig auf Dänisch oder Englisch vor.
Damit der Vertrag im Streitfall Bestand hat, sollten Sie die Rechtslage klar festlegen.
Vertragssprache (Dänisch oder Englisch) und Vorrangklausel bestimmen
Gerichtsstand vereinbaren (z. B. Kopenhagen oder Hamburg)
Anwendbares Recht ausdrücklich regeln (z. B. dänisches Recht)
Beispielklausel:
„Für diesen Vertrag gilt dänisches Recht. Gerichtsstand ist Kopenhagen. Änderungen bedürfen der Schriftform.“
🔟 Rechtliche Prüfung und internationale Beratung
Auch im EU-Binnenmarkt gilt: Ein Yachtkauf ist keine bloße Privatsache.
Ein juristisch geprüfter Vertrag schützt Sie vor finanziellen und rechtlichen Risiken.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, zugelassen in Hamburg, berät Sie umfassend bei:
Prüfung und Gestaltung von Yachtkaufverträgen (DE / EN)
Abstimmung mit dänischen Anwälten und Maklern
Flaggenwechsel und Registrierung
Steuer- und Umsatzsteuerfragen (VAT)
Sicherer Zahlungsabwicklung (Treuhand / Escrow)
Ob in Dänemark, Deutschland oder im Mittelmeerraum – Herr Schwarzkopf begleitet Sie persönlich mit über 40 Jahren internationaler Yachtrechtserfahrung.
⚖️ Fazit: Yachtkauf mit rechtlicher Sicherheit
Der Kauf einer Yacht in Dänemark ist ein faszinierendes Vorhaben – aber auch rechtlich komplex.
Unterschiede im Vertragsrecht, Sprachbarrieren und steuerliche Besonderheiten können schnell teuer werden.
Wer seine Yacht sorgfältig prüft, rechtlich absichert und den Vertrag vorab durch einen erfahrenen Anwalt prüfen lässt, vermeidet spätere Probleme und kann seinen Bootstraum unbeschwert genießen.
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