Ferienhaus in Frankreich über Airbnb vermieten – Steuerliche & rechtliche Pflichten | Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf
Wer sein Ferienhaus in Frankreich über Airbnb vermietet, muss steuerliche und rechtliche Pflichten beachten. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf aus Hamburg erklärt, wie Eigentümer Bußgelder und Steuerfallen vermeiden.
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Immer mehr Deutsche entscheiden sich dafür, ihr Ferienhaus in Frankreich über Plattformen wie Airbnb, FeWo-direktoder Booking.com zu vermieten. Die Nachfrage nach Ferienunterkünften in beliebten Regionen wie der Côte d’Azur, der Provence oder der Bretagne ist hoch – und die erzielbaren Mieteinnahmen sind verlockend.
Doch was viele Eigentümer unterschätzen: Die Vermietung in Frankreich ist an strenge steuerliche und rechtliche Vorgaben gebunden. Ohne genaue Kenntnis der französischen Vorschriften drohen Bußgelder, Steuernachzahlungen und rechtliche Konsequenzen.
Steuerliche Pflichten bei der Vermietung in Frankreich
Sobald eine Immobilie in Frankreich vermietet wird – sei es regelmäßig oder gelegentlich über Airbnb –, unterliegt der Eigentümer der französischen Einkommensteuer. Maßgeblich ist das sogenannte Belegenheitsprinzip: Einkünfte aus Immobilien werden immer dort besteuert, wo sich die Immobilie befindet.
In Frankreich unterscheidet man zwischen zwei Besteuerungsformen:
Micro-BIC-Regime: vereinfachte Pauschalbesteuerung (mit pauschalem Kostenabzug von 50–71 %), geeignet für kleinere Vermietungen.
Régime réel: Besteuerung des tatsächlichen Gewinns unter Berücksichtigung aller abzugsfähigen Kosten.
Hinzu kommen die Sozialabgaben („prélèvements sociaux“) von derzeit rund 17,2 %.
Auch in Deutschland müssen die Mieteinnahmen angegeben werden, da sie Einfluss auf den progressiven Steuersatzhaben. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich sorgt zwar für eine Anrechnung der gezahlten Steuern, doch die Berechnung ist komplex und sollte fachkundig begleitet werden.
Rechtliche Anforderungen und Airbnb-Vermietung
In Frankreich gelten für die Kurzzeitvermietung („location meublée touristique“) über Plattformen wie Airbnbstrenge Vorschriften.
In Städten wie Paris, Nizza, Lyon oder Bordeaux ist die Vermietung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
Registrierungspflicht: In vielen Gemeinden muss die Unterkunft bei der Kommune gemeldet und eine Registrierungsnummer beantragt werden.
Genehmigungspflicht: Bei Zweitwohnungen oder reinen Ferienimmobilien kann eine Umwidmungsgenehmigungerforderlich sein.
Maximalvermietung von 120 Tagen pro Jahr für Hauptwohnungen.
Airbnb ist verpflichtet, die Vermietungsdaten an die französischen Behörden weiterzuleiten – Verstöße können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Objekt nach sich ziehen.
Haftung, Versicherung und Vertragsgestaltung
Vermieter sollten zudem auf eine rechtssichere Gestaltung der Mietverträge achten. Diese müssen nach französischem Recht formuliert sein und klare Regelungen zu Haftung, Schadensersatz und Kündigung enthalten.
Wichtig ist auch der Abschluss einer Vermieterhaftpflichtversicherung („assurance propriétaire non occupant“) und die korrekte Abführung der **Kurtaxe („taxe de séjour“) **.
Beratung durch Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf in Hamburg berät deutsche Eigentümer umfassend zu den steuerlichen und rechtlichen Anforderungen bei der Vermietung von Ferienhäusern in Frankreich – insbesondere über Plattformen wie Airbnb.
Mit seiner internationalen Erfahrung – unter anderem in Frankreich, den USA, Hongkong, Singapur und Südostasien – verbindet er deutsches und französisches Recht praxisorientiert. Seine Beratung umfasst:
Steuerliche Registrierung und Deklaration in Frankreich
Rechtliche Prüfung von Airbnb-Vermietungen
Gestaltung französischer Mietverträge
Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Frankreich
Kommunikation mit französischen Steuerbehörden
„Wer sein Ferienhaus in Frankreich vermietet, sollte rechtzeitig prüfen, welche Pflichten bestehen. Eine frühzeitige Beratung schützt vor unnötigen Risiken und vermeidbaren Kosten“, so Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf.
Fazit
Die Vermietung eines Ferienhauses in Frankreich über Airbnb oder ähnliche Plattformen kann attraktiv sein – doch sie verlangt genaue Kenntnis der französischen Gesetze und steuerlichen Regelungen.
Mit einer fundierten rechtlichen und steuerlichen Beratung lässt sich die Vermietung rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll gestalten.
Kontakt:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf
Kanzlei Schwarzkopf – Hamburg
📧 E-Mail: info@schwarzkopf-law.com
🌐 Website: www.schwarzkopf-law.com
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