Kaufvertrag für gebrauchte Yachten- Checkliste für Käufer: Teil 3 Italien
🇮🇹 Zwischen Dolce Vita und Detailprüfung
Italien ist für viele Yachtkäufer ein Sehnsuchtsziel: Ob an der Riviera di Levante, in Porto Cervo, an der Amalfiküste oder vor Sizilien – kaum ein Land bietet eine solche maritime Vielfalt.
Doch wer dort eine gebrauchte Yacht erwerben möchte, trifft nicht nur auf Sonne und Meer, sondern auch auf ein komplexes rechtliches Umfeld.
Das italienische Seerecht, Steuerrecht und Zivilrecht (Codice Civile) unterscheiden sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht. Umso wichtiger ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung – idealerweise begleitet von einem Anwalt mit internationaler Erfahrung im Yachtrecht.
🧭 Die wichtigsten Punkte beim Yachtkauf in Italien
1️⃣ Eigentum & Registerprüfung
In Italien gilt: Eigentum entsteht erst durch die Eintragung im „Registro Nautico Italiano“ oder, bei kleineren Booten, im „Archivio delle Imbarcazioni da Diporto“.
Ein Auszug („Certificato di Iscrizione“) zeigt, wer im Register als Eigentümer eingetragen ist – und ob Belastungen bestehen.
Gerade maritime Hypotheken („ipoteche marittime“) sind keine Seltenheit. Käufer sollten daher vor Unterzeichnung unbedingt einen aktuellen Registerauszug einholen.
Bei Firmenverkäufen gehört zusätzlich der Handelsregisterauszug („Visura Camerale“) in die Unterlagen.
2️⃣ Technische Beschreibung & Dokumentation
Eine präzise Beschreibung der Yacht schützt beide Seiten:
Baujahr, Werft, Typ, Seriennummer, Rumpflänge, Motorleistung, Heimathafen und Flagge gehören in jeden Vertrag.
Ergänzend sollte eine Inventarliste mit sämtlichem Zubehör beigefügt werden.
Bei Yachten, die zuvor im Charterbetrieb eingesetzt waren, sind die Wartungsnachweise, Versicherungsbestätigungen und eventuelle Charterlizenzen zu prüfen.
Viele Yachten in Italien werden über Leasinggesellschaften betrieben – hier ist die Eigentumskette besonders sorgfältig zu prüfen.
3️⃣ Preis, Zahlungsabwicklung und Notar
Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten sollten transparent und nachvollziehbar geregelt sein.
Empfehlenswert ist die Abwicklung über ein Treuhandkonto (conto fiduciario) oder über einen italienischen Notaio, der die Eigentumsübertragung auch beim Register anmeldet.
Zudem sollte festgelegt werden, wer die Kosten für Notar, Übersetzungen, Registrierung und Flaggenwechsel trägt.
Bei grenzüberschreitenden Geschäften kann ein Letter of Credit zusätzliche Sicherheit schaffen.
4️⃣ Gutachten & Probefahrt
Ein unabhängiges technisches Gutachten („Perizia Nautica“)
durch einen anerkannten Perito Navale ist in Italien üblich – und dringend zu empfehlen.
Das Gutachten sollte Rumpf, Motor, Elektrik, Navigationsausrüstung und Sicherheitsinventar abdecken und Bestandteil des Kaufvertrags werden.
Vor Abschluss ist zudem eine Sea Trial (Probefahrt) sinnvoll, um technische Mängel frühzeitig zu erkennen.
5️⃣ Gewährleistung nach italienischem Recht
Die Sachmängelhaftung richtet sich nach Art. 1490 ff. Codice Civile.
Die Rügefrist beträgt acht Tage ab Entdeckung, die Verjährung ein Jahr ab Übergabe.
Ein Ausschluss ist möglich, aber nicht bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit.
Gewerbliche Verkäufer haften strenger als Privatpersonen.
Empfehlung: Die Parteien sollten Rechtswahl und Vertragssprache ausdrücklich bestimmen – etwa deutsch-italienisch oder englisch-italienisch.
6️⃣ Übergabe & Versicherung
Ort und Zeitpunkt der Übergabe (z. B. Porto di Genova oder Marina di Napoli) sollten klar definiert sein.
Mit Übergabe geht in der Regel auch das Risiko auf den Käufer über.
Ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos und Inventarliste ist empfehlenswert.
Die Yachtversicherung sollte spätestens ab Übergabetermin auf den Käufer umgestellt sein.
7️⃣ Registrierung & Flagge
Nach der Eigentumsübertragung erfolgt die Eintragung auf den neuen Eigentümer.
Soll die Yacht künftig unter einer anderen Flagge fahren, muss eine Löschungsbescheinigung („Cancellazione dal Registro“)
beantragt werden.
Erst dann kann sie z. B. unter deutscher oder französischer Flagge registriert werden.
Ohne formale Löschung bleibt der Verkäufer im Register eingetragen – mit möglichen Haftungsfolgen.
8️⃣ Mehrwertsteuer (IVA)
Die italienische IVA (Imposta sul Valore Aggiunto) beträgt 22 %.
Käufer sollten sich den IVA-Status der Yacht („IVA paid“)
durch geeignete Dokumente nachweisen lassen.
Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern fällt zusätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.
Charteryachten können in bestimmten Fällen steuerbefreit sein – entscheidend ist die Nutzung und Registrierung.
Der Steuerstatus sollte ausdrücklich im Kaufvertrag dokumentiert werden.
9️⃣ Sprache, Recht & Gerichtsstand
In Italien sind zweisprachige Verträge (Italienisch/Deutsch oder Italienisch/Englisch) üblich.
So lassen sich Übersetzungsfehler vermeiden und spätere Registereintragungen erleichtern.
Zudem sollte die Rechtswahl (italienisch oder deutsch) klar geregelt und ein Gerichtsstand (z. B. Genua, Mailand oder Rom) bestimmt werden.
Bei internationalen Konstellationen bietet sich oft ein maritimes Schiedsverfahren („Arbitrato Marittimo“)
als neutrale Alternative an.
🔟 Professionelle Begleitung ist entscheidend
Ein Yachtkauf in Italien vereint Vertrags-, See-, Steuer- und Registerrecht – und birgt Fallstricke in jeder Phase.
Viele Dokumente liegen nur auf Italienisch vor, Übersetzungen und notarielle Beglaubigungen sind Pflicht.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, tätig in Hamburg und an der Côte d’Azur, unterstützt Mandanten bei:
zweisprachiger Vertragsgestaltung und Prüfung
Klärung von Eigentums- und Registerfragen
Steuer- und IVA-Beratung
Koordination mit Notaren, Maklern und Behörden
⚖️ Fazit: Mediterraner Traum, aber rechtlich komplex
Der Kauf einer Yacht in Italien kann ein Schritt in Richtung mediterrane Freiheit sein – doch er verlangt genaue Vorbereitung.
Wer die Eigentumsverhältnisse, steuerlichen Aspekte und Registerformalitäten unterschätzt, riskiert Verzögerungen, Nachzahlungen oder rechtliche Unsicherheiten.
Mit juristischer Begleitung durch einen international erfahrenen Anwalt lassen sich Transaktionen reibungslos und rechtssicher gestalten – von der ersten Vertragsprüfung bis zur Eintragung im italienischen Schiffsregister.