Die rechtlichen Fallstricke beim internationalen Yachtkauf

1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Beim internationalen Yachtkauf ist die Rechtswahl entscheidend: Häufig gilt das Recht des Landes, in dem der Verkäufer ansässig ist. Das kann dazu führen, dass etwa italienisches oder spanisches Recht greift und Streitigkeiten vor einem entsprechenden Gericht ausgetragen werden müssen. Für deutsche Käufer wichtig ist: Trotz Vertrag kann grundsätzlich vor deutschen Gerichten geklagt werden, insbesondere wenn es sich um Verbraucher handelt (EU-Verbraucherschutz). Dennoch kann die Umsetzung schwerfällig sein, weshalb die Vertragsklauseln zu Rechtswahl und Gerichtsstand sorgfältig geprüft und, wenn möglich, fair ausgehandelt werden sollten.

2. Vertragsgestaltung und Preisanpassungen

Ein Vertrag sollte klar, fair und transparent sein. Achten Sie auf:

  • Eindeutige Angaben zu Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabedatum.

  • Regelungen zur Preisanpassung z.B. bei steigenden Materialkosten.

  • Ausschlussklauseln der Gewährleistung – diese sind international oft üblich, aber rechtlich nicht immer wirksam.

  • Haftungsregelungen insbesondere bei fehlenden oder fehlerhaften Steuer- und Zollnachweisen.

  • Vermeiden Sie vorschnelle Vertragsabschlüsse, vor allem auf Messen oder in Stresssituationen.

Eine fachliche Prüfung durch einen auf internationales Kaufrecht spezialisierten Anwalt ist empfehlenswert.

3. Gewährleistung und Zustand der Yacht

International werden oft Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, vor allem beim privaten Gebrauchtverkauf. Käufer sollten daher unbedingt:

  • Eine detaillierte Inspektion (Condition Survey) durch einen Yacht-Sachverständigen durchführen lassen.

  • Eine Probefahrt (Sea Trial) vereinbaren.

  • Alle Mängel und Zusicherungen schriftlich dokumentieren.

  • Zustand und Historie der Yacht genau prüfen (Wartungsnachweise, Unfälle, Reparaturen).

Die Risiken bei der Übernahme einer Yacht ohne umfassende Prüfung sind hoch.

4. Steuerliche und zollrechtliche Aspekte

  • Beim Import aus Nicht-EU-Ländern fallen Einfuhrzölle (1,7%-2,7%) und die deutsche Einfuhrumsatzsteuer (19%) an.

  • Der Käufer ist oft verpflichtet, diese Steuern zu zahlen, egal ob Neu- oder Gebrauchtboot.

  • Das vollständige Vorlegen von Steuer- und Zollnachweisen im Kaufvertrag ist essenziell.

  • Steuerliche Optimierungen sind möglich, aber eine vollständige Mehrwertsteuerbefreiung ist meist unmöglich.

  • Fachberatung zu Umsatzsteuerregeln und Zollformalitäten wird dringend empfohlen.

5. Registrierung und Flaggenwahl

Die Registrierung einer Yacht unter einer bestimmten Flagge hat erhebliche rechtliche, steuerliche und sicherheitstechnische Auswirkungen:

  • Unterschiede in Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen.

  • Arbeitsrechtliche Vorschriften für die Crew je nach Flaggenstaat.

  • Steuerliche Belastungen können variieren.

  • Auflagen zur technischen Ausrüstung und Inspektionen.

Ein fundiertes Verständnis der Flaggenstaatvorschriften ist notwendig, um Nachteile zu vermeiden und alle Pflichten rechtssicher zu erfüllen.

6. Crew- und arbeitsrechtliche Aspekte

Bei Anstellung einer Crew unterliegt der Eigner internationalen und Flaggenstaat-bezogenen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen:

  • Arbeitszeiten, Sozialversicherung und Mindeststandards sind unterschiedlich geregelt.

  • Fehler können zu hohen Nachforderungen und Bußgeldern führen.

  • Verträge sollten transparent und rechtskonform gestaltet sein.

Checkliste für Käufer beim internationalen Yachtkauf

Vor dem Kauf

  • Marktrecherche: Preise, Modelle und Verkäufer vergleiche online (z.B. bootsportportale).

  • Verkäufer prüfen: Seriösität und Historie verifizieren.

  • Vertrag prüfen: Rechtswahl, Gerichtsstand, Steuer- und Zollregelungen, Haftungsklauseln.

  • Gutachten beauftragen: Yacht-Sachverständiger für Condition Survey.

  • Probefahrt vereinbaren: Motor, Rumpf, Elektrik, Navigation testen.

Dokumente und Rechtliches

  • Prüfen Sie die Yachtpapiere auf Übereinstimmung (Rumpfnummer, Motor-Nr.).

  • Vorhandensein der CE-Konformitätserklärung (Pflicht bei EU-Yachten).

  • Nachweise über Steuerzahlung und Zollabfertigung verlangen.

  • Vollständigkeit und Authentizität von Service- und Reparaturunterlagen.

  • Klare Vereinbarungen zur Übertragung von Eigentum und Registrierung.

Technischer Zustand

  • Kontrolle des Rumpfs auf Schäden, Rost oder Abdichtungen.

  • Motorzustand: Betriebsstunden, Wartung, Startverhalten.

  • Elektrik und Pumpen funktionsfähig?

  • Sicherheitsausstattung an Bord vollständig und vorschriftsgemäß?

Zahlung und Übergabe

  • Keine Übergabe von Yacht und Papieren ohne vollständige Bezahlung.

  • Bevorzugen Sie Barzahlung oder bankbestätigte Zahlungswege.

  • Kaufvertrag mit vollständigen Daten (Namen, Adressen, Ausweisnummern) beider Parteien.

  • Quittierung über Übergabe von Yacht, Schlüsseln und Papieren.

Nach dem Kauf

  • Yacht bei zuständiger Behörde/Flaggenstaat anmelden bzw. ummelden.

  • Steuerliche und versicherungsrechtliche Pflichten erfüllen (z.B. Haftpflichtversicherung).

  • Beachten Sie Zollabwicklung und – wenn nötig – Einfuhrformalitäten.

  • Registrierung auf eigenen Namen und Adressdaten vornehmen.

  • Bei Crew an arbeitsrechtliche Vorschriften und Verträge denken.

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Checkliste: Juristische Risiken beim internationalen Yachtkauf vermeiden

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Mehr als nur ein Handschlag: Die 7 entscheidenden Klauseln in jedem Yachtkaufvertrag