Yacht finanzieren im internationalen Kontext: Sicherheiten, Stolpersteine, Strategien
Die Finanzierung einer Yacht bewegt sich selten nur in einer Rechtsordnung. Flaggenstaat, Standort, Nutzung (privat/Charter) und die Parteienkonstellation führen dazu, dass Banken hohe Anforderungen an die Absicherung stellen. Wer als Käufer, Investor oder Eigner solide und effizient finanzieren will, sollte die gängigen Sicherheiten kennen – und wissen, wie sie in der Praxis international umgesetzt werden.
1) Warum ist die internationale Yachtfinanzierung anspruchsvoll?
Yachten sind mobile, oft grenzüberschreitend genutzte Vermögenswerte. Daraus folgen Besonderheiten:
Register- und Flaggenrecht: Eintragung und Rangfragen richten sich nach dem Recht des Flaggenstaats.
Heterogene Rechtslagen: Hypotheken- und Pfandrechte sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wert- und Liquiditätsrisiken: Marktschwankungen, Nutzungskonzepte und Instandhaltung beeinflussen den Sicherheitenwert.
Mehrparteien-Setups: Eigner-Gesellschaft, Management, Charterer, Finanzierer – klare Rollen und Verträge sind Pflicht.
Ergebnis: Kreditgeber verlangen belastbare, durchsetzbare Sicherheiten – sauber strukturiert, international wirksam und im Konfliktfall verwertbar.
2) Welche Sicherheiten sind in der Praxis zentral?
Schiffshypothek (Maritime Mortgage)
Funktion: dingliche Besicherung zugunsten der Bank; Verwertung bei Ausfall.
Form & Registereintrag: nach Recht des Flaggenstaats; Rang und Wirksamkeit hängen von korrekter Eintragung ab.
Standortwahl: Jurisdiktionen wie etwa Malta, Gibraltar oder die Marshall Islands gelten als kreditgeberfreundlich – entscheidend sind Registerpraxis, Transparenz und Durchsetzbarkeit.
Eigentümer-, Besitz- und Verwaltungsstruktur
SPV/Treuhand: Häufig wird die Yacht in einer Zweckgesellschaft gehalten; Verwaltung über Managementverträge.
Ziel: Kontrolle, Zugriffssicherheit und klare Haftungszuordnung.
Praxispunkt: Präzise Regelungen zu Betrieb, Wartung, Verwendung, Reporting und „Events of Default“.
Sicherungsabtretung von Chartererlösen
Sinnvoll bei Charterbetrieb: Abtretung künftiger Einnahmen stabilisiert den Schuldendienst.
Erfordernis: Abtretungs- und Kontostrukturen, die in allen betroffenen Staaten anerkannt und vollstreckbar sind.
Zusätzliche Vermögenssicherheiten
Ergänzend möglich: etwa Immobilien, Unternehmensanteile, Bankguthaben oder Wertpapiere.
Zweck: Risikoallokation, Covenants und LTV-Puffer.
Versicherungen mit Sicherungsabtretung
Pflichtprogramm: Kasko, P&I/Haftpflicht und ggf. War Risks.
Sicherungsnehmer: Police und Loss-Payable-Klauseln müssen die Bank wirksam begünstigen.
3) Mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig im Blick behalten
Eine Yachtfinanzierung bündelt regelmäßig:
Flaggen- und Registerrecht (Hypothek, Rang, Löschung),
Internationales Zivil- und Zivilverfahrensrecht (Anerkennung, Vollstreckung, Arrest),
Insolvenzrechtliche Fragen (Sicherungsbeständigkeit, Anfechtung),
Steuerrecht (Umsatzsteuer/Einfuhr, Quellensteuern, Betriebsstättenthemen),
Vertragskollisionsrecht (Geltung und Durchsetzbarkeit von Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen).
Ohne spezialisierte Begleitung steigt das Risiko von Lücken – etwa bei unpassenden Rechtswahlen, fehlerhaften Registerunterlagen oder nicht durchsetzbaren Abtretungen.
4) Warum mit Henning Schwarzkopf arbeiten?
Henning Schwarzkopf, Rechtsanwalt in Hamburg, begleitet seit vielen Jahren internationale Yachtprojekte – von der Strukturierung über die Finanzierung bis zur Absicherung im Betrieb.
Internationale Sicherheitensets: Maßgeschneiderte Hypotheken-, Abtretungs- und Managementverträge je nach Flaggenstaat.
Transaktionsführung end-to-end: Koordination mit Banken, Maklern, Class, Registries und Versicherern.
Netzwerk vor Ort: Erprobte Partner in Europa, den USA und Asien für Registerpraxis, Vollstreckung und Steuern.
Risikoprävention: Frühzeitige Prüfung von Eigentums- und Belastungsketten, Compliance und Sanktionsscreening.
5) Fazit
Eine tragfähige Yachtfinanzierung ruht auf mehreren Säulen: Schiffshypothek, klare Halte- und Verwaltungsstruktur, Abtretung der Erträge, zusätzliche Vermögenssicherheiten und saubere Versicherungsarrangements. Da all dies im internationalen Umfeld zusammenspielt, ist spezialisierte Rechtsberatung der Schlüssel zu Rechtssicherheit und effizienter Abwicklung.
Sie planen den Erwerb oder die Refinanzierung einer Yacht?
Sprechen Sie Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf an – Ihr Ansprechpartner für internationales Yachtrecht, Finanzierungslösungen und belastbare Vertragswerke.