Yacht-Charter-Verträge richtig prüfen: Worauf Eigner und Charterer achten sollten

Yacht-Charter-Vertrag prüfen – erfahren Sie, worauf Eigner und Charterer achten sollten. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, Experte für Yachtrecht, Schifffahrtsrecht, internationales Vertragsrecht und Haftungsrecht berät Sie kompetent.

Einleitung

Der Traum vom Segeln auf hoher See oder vom luxuriösen Aufenthalt auf einer Motoryacht wird oft durch einen Yacht-Charter-Vertrag Realität. Doch hinter der Faszination von Freiheit und Abenteuer verbergen sich rechtliche Risiken – sowohl für Eigner als auch für Charterer. Ein unzureichend geprüfter Vertrag kann zu hohen Kosten, Haftungsproblemen oder gar zum Abbruch des Törns führen.

In diesem Artikel erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte im Yachtrecht und erfahren, wie Sie Verträge rechtssicher gestalten.

Warum eine Vertragsprüfung im Yachtrecht unverzichtbar ist

Ein Yacht-Charter-Vertrag ist keine einfache Mietvereinbarung. Er regelt zentrale Fragen wie:

  • Vertragsart (privat oder kommerziell)

  • Kostenstruktur (Chartergebühr, Nebenkosten, APA)

  • Versicherungen und Haftungsfragen

  • Übergabe und Rückgabe der Yacht

Da es im internationalen Vertragsrecht um erhebliche Summen geht, sollten Sie sich nicht allein auf Musterverträge verlassen. Eine anwaltliche Prüfung schützt vor finanziellen Risiken und späteren Rechtsstreitigkeiten.

Checkliste für Charterer

1. Vertragszweck und Rechtswahl

  • Private Charter (B2C) oder kommerzielle Charter (B2B)?

  • Welche Rechtswahl und welcher Gerichtsstand gelten?

  • EU-Verordnungen (Rom I, EuGVVO) bieten Schutz, ersetzen aber keine individuelle Prüfung.

2. Kostenstruktur und Advance Provisioning Allowance (APA)

  • Basis-Chartergebühr: reine Mietkosten inkl. Crew

  • APA: meist 25–30 % der Chartergebühr

    • Deckt variable Kosten (Treibstoff, Lebensmittel, Liegeplätze)

    • Verwaltung durch den Kapitän, Einsicht ins „APA-Konto“ jederzeit möglich

    • Nicht verbrauchte Gelder werden zurückerstattet

  • Wichtig: Klären, ob Mehrwertsteuer (VAT) auf die APA anfällt.

3. Versicherungsschutz

  • Welche Versicherungen sind enthalten?

  • Sinnvolle Zusatzversicherungen:

    • Charter-Kautionsversicherung

    • Skipper-Haftpflichtversicherung

    • Storno- und Ausfallversicherung

4. Übergabe und Rückgabe der Yacht

  • Zustand anhand einer Checkliste prüfen

  • Mängel mit Fotos und Datum dokumentieren

  • Bei ordnungsgemäßem Zustand: sofortige Rückzahlung der Kaution verlangen

Checkliste für Eigner

1. Vertragsgestaltung und Haftung

  • Klare Definition der Pflichten und Haftungsregelungen

  • Wahl eines bewährten Vertragstyps (z. B. MYBA im Mittelmeer)

2. Versicherungen

  • Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sind unverzichtbar

  • Schnittstellen zu Versicherungen des Charterers klar regeln

3. Auswahl von Charterern und Crew

  • Nachweis der Skipper-Qualifikation einholen

  • Erfahrene Crew sorgt für Sicherheit und reduziert Haftungsrisiken

Ihr Experte für Yachtrecht und internationales Vertragsrecht

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L. ist spezialisiert auf Yachtrecht, Schifffahrtsrecht und internationales Vertragsrecht – mit Standorten in Hamburg und an der Côte d’Azur.

Er berät Eigner, Charterer, Yachtmakler und Family Offices bei:

  • Erwerb und Verkauf von Yachten

  • Bau- und Finanzierungsprojekten

  • Gestaltung und Prüfung von Yacht-Charter-Verträgen

  • internationalen Rechtskonflikten im Haftungsrecht und Versicherungsrecht

Dank langjähriger Erfahrung in Europa, Asien und Nordamerika kennt er die typischen Fallstricke und sorgt für maßgeschneiderte Lösungen.

Fazit

Ein Yacht-Charter-Vertrag birgt erhebliche rechtliche Risiken. Sowohl Charterer als auch Eigner sollten Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen lassen und rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen.

👉 Unterschreiben Sie keinen Yacht-Charter-Vertrag ungeprüft. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf – Ihr Experte im internationalen Yachtrecht – für eine individuelle Beratung.

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