Nachlass in Frankreich? Jetzt rechtzeitig planen: Testament, Erbrecht & Steuern optimieren – Beratung durch RA Henning Schwarzkopf
Nachlass in Frankreich – Wie deutsche Erben hohe Steuern und rechtliche Risiken vermeiden können
Immer mehr Deutsche besitzen Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensbeteiligungen in Frankreich. Ob Ferienhaus an der Côte d’Azur, Apartment in Paris oder Landhaus in der Provence – französische Vermögenswerte sind beliebt. Doch was im Leben Freude bereitet, kann im Erbfall schnell zu juristischen und steuerlichen Stolperfallenführen. Unterschiedliche nationale Vorschriften im französischen und deutschen Erbrecht sowie abweichende Erbschaftssteuern sorgen regelmäßig für komplizierte Nachlassabwicklungen und hohe Steuerbelastungen.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, erfahrener deutscher Anwalt mit internationaler Expertise und langjähriger Tätigkeit in Frankreich, unterstützt deutsche Mandanten dabei, ihren Nachlass rechtzeitig und rechtssicher zu gestalten. Sein Ziel: Doppelte Besteuerung vermeiden, Steuerlast reduzieren und Erbstreitigkeiten verhindern.
Unterschiedliche Rechtsordnungen – ein Risiko für deutsche Erben
Frankreich und Deutschland unterscheiden sich sowohl bei den Steuersätzen als auch bei den erbrechtlichen Grundprinzipien.
Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – es sei denn, es wurde zu Lebzeiten eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts getroffen.
Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, riskiert, dass französisches Erbrecht automatisch Anwendung findet.
Besonders problematisch ist die französische Erbschaftsteuer, die – abhängig vom Verwandtschaftsgrad – deutlich höher ausfallen kann als in Deutschland. Bei entfernten Verwandten oder nicht verwandten Erben sind Steuersätze von bis zu 60 % keine Seltenheit.
Praxisbeispiele: Wenn fehlende Planung teuer wird
Beispiel 1 – Apartment in Paris ohne Rechtswahl
Ein deutscher Unternehmer besitzt ein Apartment in Paris, lebt aber überwiegend in Berlin.
➡️ Nach seinem Tod ohne Testament gilt automatisch französisches Erbrecht.
➡️ Seine Ehefrau muss nicht nur mit französischen Notaren verhandeln, sondern auch deutlich höhere Erbschaftsteuernzahlen, als es nach deutschem Recht der Fall gewesen wäre.Beispiel 2 – Familienkonto in Südfrankreich
Eine deutsche Familie unterhält seit Jahren ein gemeinsames Bankkonto in Marseille, legt aber keine klare Erbfolgeregelung fest.
➡️ Frankreich erhebt Erbschaftsteuer auf das dortige Guthaben, Deutschland auf den gesamten Nachlass.
➡️ Ohne frühzeitige Gestaltung droht eine doppelte Besteuerung, die nur teilweise durch das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen abgemildert werden kann.Beispiel 3 – Landhaus in der Provence mit mehreren Erben
Eine deutsche Erblasserin vererbt ein Landhaus an ihre drei Kinder.
➡️ Durch das Fehlen eines Erbvertrags entstehen Verwaltungs- und Verkaufsstreitigkeiten zwischen den Miterben.
➡️ Gleichzeitig führt die französische Erbschaftsteuer zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung, da die Steuer sofort fällig wird – unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft wurde.
Strategien zur Vermeidung steuerlicher Nachteile
„Deutsche Erben sollten nicht erst nach dem Todesfall reagieren, sondern frühzeitig ihre Nachlassplanung in Angriff nehmen“, rät Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf.
Wichtige Maßnahmen können sein:
Rechtswahl nach deutschem Recht: Ein Testament, das ausdrücklich deutsches Erbrecht vorsieht, kann die Anwendung französischen Rechts verhindern.
Optimale Vermögensstruktur: Schenkungen, Gesellschaftsgründungen oder Nießbrauchmodelle können steuerliche Vorteile schaffen.
Zusammenarbeit mit französischen Notaren: Eine grenzüberschreitende Beratung stellt sicher, dass sowohl deutsche als auch französische Vorschriften berücksichtigt werden.
„Eine vorausschauende Planung kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch Streit zwischen den Erben verhindern und den Ablauf erheblich vereinfachen“, so Schwarzkopf.
Internationale Expertise für deutsche Erben
Henning Schwarzkopf ist deutscher Rechtsanwalt in Hamburg mit Büro in Südfrankreich und langjähriger internationaler Erfahrung im deutsch-französischen Erbrecht. Seine Kanzlei ist spezialisiert auf die grenzüberschreitende Nachlassplanung und unterstützt Mandanten bei allen Fragen rund um Erbschaftsteuer Frankreich, Doppelbesteuerung und Nachlassabwicklung.
Durch die enge Zusammenarbeit mit französischen Notaren, Steuerberatern und Kooperationspartnern vor Ortentwickelt Schwarzkopf maßgeschneiderte Lösungen, die steuerliche Risiken minimieren und eine reibungslose Nachlassregelung ermöglichen.
Jetzt beraten lassen
Planen Sie ein Testament oder besitzen Sie Immobilien oder Vermögen in Frankreich?
➡️ Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, um Ihren Nachlass rechtzeitig zu gestalten, steuerliche Nachteile zu vermeiden und Ihre Erben optimal zu schützen.
Nachlass in Frankreich, Erbrecht Frankreich Deutschland, Erbschaftsteuer Frankreich, Doppelbesteuerung vermeiden, Testament Frankreich, deutsch-französischer Nachlass, Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf Hamburg.