Bauen in Frankreich? Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf berät zu Genehmigungen, Vorschriften & schützt vor teuren Bau- und Rechtsfehlern.

Frankreich-Immobilie umbauen oder renovieren? Für viele Deutsche ist es ein Traum, das eigene Haus in Frankreich nach den persönlichen Vorstellungen zu gestalten – ob mit einem modernen Anbau, einem Pool oder einer umfassenden energetischen Sanierung. Doch das französische Baurecht (Droit de l’urbanisme) ist streng, komplex und unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Wer die Regeln ignoriert, riskiert hohe Bußgelder, Baustopps oder sogar den Rückbau.

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, erfahrener Rechtsanwalt, hilft Ihnen, diese Fallstricke zu vermeiden.

1. Genehmigungen: Nicht jeder Umbau ist frei von Vorschriften

Ein häufiger Irrtum: „Kleinere Änderungen brauchen keine Genehmigung.“
In Frankreich ist das selten der Fall. Die Art der Genehmigung hängt von Umfang und Art des Vorhabens ab:

Déclaration préalable de travaux – die „kleine Baugenehmigung“

Erforderlich bei u. a.:

  • Anbauten oder Gartenhäuser mit 5–20 m² Grundfläche (in manchen Zonen bis 40 m²)

  • Bau eines Swimmingpools (abhängig von Größe und Überdachung)

  • Änderungen der äußeren Erscheinung, z. B. Fenster, Türen, Fassade oder Dach

  • Errichtung von Zäunen oder Mauern

Permis de construire – die umfassende Baugenehmigung

Pflicht bei größeren Projekten, z. B.:

  • Neubauten über 20 m² Grundfläche

  • Anbauten, die die Gesamtfläche über 150 m² bringen (Architekt vorgeschrieben)

  • Nutzungsänderungen wie die Umwandlung einer Scheune in Wohnraum

2. Besondere Fallstricke für deutsche Eigentümer

Schwarzbau (Construction illégale)

Bauen ohne Genehmigung kann bis zu 300.000 € Strafe kosten. Zudem droht Baustopp oder Abriss. Verjährung: sechs Jahre.

Denkmalschutz (Monument historique)

In der Nähe geschützter Gebäude gelten besonders strenge Auflagen. Jede äußere Änderung muss mit dem Architecte des Bâtiments de France abgestimmt werden.

Kauf zur Renovierung (Vente d’immeuble à rénover – VIR)

Beim Kauf eines renovierungsbedürftigen Objekts vom Bauträger gelten spezielle Käuferrechte – inkl. Garantiepflicht des Verkäufers und Ratenzahlung nach Baufortschritt.

3. Wie Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf Sie absichert

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in Frankreich und internationaler Bau- und Immobilienberatung bietet Henning Schwarzkopf umfassende Unterstützung:

  • Prüfung der Bebaubarkeit: Vor dem Kauf Überprüfung des lokalen Bebauungsplans (Plan Local d’Urbanisme – PLU)

  • Begleitung im Genehmigungsverfahren: Unterstützung bei Antragstellung für Déclaration préalable oder Permis de construire

  • Kommunikation mit Behörden: Direkter Kontakt zum Bauamt oder Denkmalschutz, um Verzögerungen zu vermeiden

  • Rechtliche Vertretung bei Problemen: Durchsetzung Ihrer Interessen bei Baustopp, Ablehnung oder Streitigkeiten mit Bauunternehmen

Fazit: Frühzeitig rechtlich absichern

Wer in Frankreich baut oder renoviert, sollte sich vor Baubeginn rechtlich beraten lassen. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und schützen Ihre Investition.

Planen Sie Baumaßnahmen in Frankreich?
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf für eine fundierte Erstberatung – auf Deutsch, mit exzellenten Kenntnissen des französischen Baurechts und in Zusammenarbeit mit lokalen Partneranwälten.

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