Nachlass in Frankreich: Französisches Erbrecht & Erbschaftsteuer für Deutsche
Erben in Frankreich? Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf erklärt, welches Erbrecht gilt, wie die Abwicklung läuft und wie Sie Doppelbesteuerung vermeiden.
Warum das französische Erbrecht für Deutsche wichtig ist
Immer mehr Deutsche besitzen Immobilien in Frankreich, leben dort im Ruhestand oder erben Vermögen von Verwandten mit Wohnsitz in Frankreich. In diesen Fällen gelten oft andere Rechts- und Steuerregeln, als man aus Deutschland kennt.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf berät seit vielen Jahren deutsche Mandanten zu grenzüberschreitenden Erbfällen. Seine internationale Erfahrung in den USA, Frankreich und Südostasien macht ihn zum idealen Ansprechpartner für komplexe Nachlassfragen.
Typische Situationen, in denen Sie mit dem französischen Erbrecht in Berührung kommen:
Eigentum in Frankreich (Ferienhaus, Stadtwohnung, Landgut)
Wohnsitz in Frankreich – dauerhaft oder teilweise
Erbschaften von Verwandten in Frankreich
Deutsch-französische Ehe mit Vermögen in beiden Ländern
Welches Erbrecht gilt – deutsches oder französisches?
EU-Erbrechtsverordnung – der Grundsatz
Seit 2015 gilt: Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.
Wohnsitz in Frankreich → französisches Erbrecht
Wohnsitz in Deutschland → deutsches Erbrecht (Ausnahme: Immobilien in Frankreich unterliegen französischem Sachenrecht)
💡 Beispiel: Ein deutscher Ruheständler lebt seit Jahren fest in der Provence – ohne Rechtswahl im Testament gilt automatisch französisches Erbrecht für seinen gesamten Nachlass.
Rechtswahl im Testament
Deutsche Staatsbürger können per Testament bestimmen, dass deutsches Recht gelten soll.
Das ist sinnvoll, wenn Sie die strengen französischen Pflichtteilsquoten („Réserve héréditaire“) umgehen möchten.
Besonderheit: Doppelte Staatsangehörigkeit
Bei deutsch-französischer Doppelstaatsangehörigkeit ist die Rechtslage komplexer – hier ist eine individuelle Beratung besonders wichtig.
Abwicklung eines Erbfalls in Frankreich – Unterschiede zu Deutschland
Der französische Notar als zentrale Figur
In Frankreich übernimmt der Notar:
Ermittlung und Bewertung des Nachlasses
Erstellung der Erbunterlagen
Abwicklung der Erbschaftsteuer
Eigentumsumschreibungen
In Deutschland ist diese Rolle zwischen Notar und Nachlassgericht aufgeteilt.
Europäisches Nachlasszeugnis
Das Europäische Nachlasszeugnis erleichtert die Anerkennung Ihrer Erbenstellung in beiden Ländern und ist oft schneller als ein deutscher Erbschein.
Inventarisierung des Nachlasses
Eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte ist Pflicht und beeinflusst direkt die Höhe der Erbschaftsteuer.
Erbschaftsteuer in Frankreich – das sollten Deutsche wissen
Wann fällt französische Erbschaftsteuer an?
Wohnsitz des Erblassers in Frankreich
Französisches Vermögen (z. B. Immobilien)
Fristen
6 Monate (Erblasser in Frankreich)
12 Monate (Erblasser im Ausland)
Verspätung = Zuschläge von 10–40 %.
Freibeträge (Stand 2025)
Ehepartner: steuerfrei
Kinder: 100.000 €
Geschwister: 15.932 €
Andere: 1.594 €
Steuersätze
Für Kinder: 5–45 % progressiv.
💡 Tipp: Frühzeitige Bewertung und Planung können die Steuerlast erheblich senken.
Doppelbesteuerung vermeiden – DBA Deutschland/Frankreich
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welches Land besteuern darf und wie Steuern angerechnet werden.
Grundsatz: Wohnsitzstaat des Erblassers hat Vorrang
Ausnahme: Immobilien → Belegenheitsstaat
Anrechnung: Vermeidet, dass Sie zweimal die volle Steuer zahlen
Häufige Fallstricke beim Erben in Frankreich
Sprachbarriere bei Behörden und Notaren
Unterschiedliche Pflichtteilsregelungen
Steuerfallen durch verpasste Fristen
Zusätzliche Gebühren bei Immobilienübertragungen
Formfehler im Testament
Fazit – Ihre Vorteile mit professioneller Begleitung
Ein Erbfall in Frankreich ist komplex – rechtlich, steuerlich und organisatorisch. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopfbegleitet Sie von der Planung bis zur vollständigen Abwicklung – zweisprachig, erfahren und lösungsorientiert.
FAQ – Erben in Frankreich
1. Muss ich als Deutscher in Frankreich Erbschaftsteuer zahlen?
Ja, wenn der Erblasser in Frankreich lebte oder Vermögen dort liegt.
2. Kann ich deutsches Recht wählen?
Ja, per Testament – empfehlenswert, wenn Sie flexiblere Regelungen wünschen.
3. Brauche ich einen Notar in Frankreich?
Ja, für die Abwicklung ist ein französischer Notar zwingend nötig.
4. Wie lange dauert die Nachlassabwicklung?
Meist 6–12 Monate, bei komplexen Nachlässen auch länger.