Jährliche steuerliche und registerrechtliche Pflichten für Gesellschaften in Singapur
Erfahren Sie alles über die jährlichen Steuer- und Registerpflichten in Singapur, inklusive Fristen, Audit-Befreiung und Start-up-Steuervorteilen.
Jährliche Fristen im Überblick
Singapur gilt als einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte Asiens. Klare Regeln, unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen und steuerliche Vergünstigungen machen die Stadt besonders für internationale Unternehmen interessant. Gleichzeitig müssen Gesellschaften jedoch strikte steuerliche und registerrechtliche Pflichten erfüllen, um Bußgelder zu vermeiden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fristen und Anforderungen für Unternehmen in Singapur jährlich gelten – und wie Start-ups von steuerlichen Vorteilen profitieren können.
1. Steuerliche Pflichten in Singapur
Alle in Singapur registrierten Gesellschaften müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung bei der Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) einreichen. Abhängig von Unternehmensgröße und Struktur gibt es drei Varianten:
Form C – für größere Unternehmen
Form C-S – vereinfachte Erklärung für kleinere Unternehmen
Form C-S Lite – für sehr kleine Steuerzahler
Wichtige Fristen:
Steuererklärung: elektronisch bis 30. November des jeweiligen Veranlagungsjahres (YA)
Estimated Chargeable Income (ECI): innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende, sofern keine Befreiung besteht
Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 17 %, wobei zahlreiche Steuervergünstigungen speziell für Start-ups und junge Unternehmen verfügbar sind.
2. Audit Requirement: Wer braucht einen Wirtschaftsprüfer?
Nicht jede Gesellschaft in Singapur ist prüfungspflichtig. „Small companies“ können ihre Jahresabschlüsse ungeprüfteinreichen, wenn sie in den letzten zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Kriterienerfüllen:
Jahresumsatz ≤ 10 Mio. SGD
Bilanzsumme ≤ 10 Mio. SGD
Mitarbeiteranzahl ≤ 50
Größere Unternehmen oder Konzerne müssen ihre Abschlüsse hingegen jährlich prüfen lassen und ein testiertes Auditeinreichen.
3. Registerrechtliche Pflichten bei der ACRA
Neben steuerlichen Aspekten unterliegen Unternehmen den Anforderungen der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA). Dazu gehören:
Annual General Meeting (AGM):
Innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende (sofern keine Befreiung vorliegt)
Annual Return (AR) und Jahresabschluss:
Einreichung innerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende
Führung gesetzlicher Register:
z. B. Register über Anteilseigner, Direktoren und wirtschaftlich Berechtigte (Register of Registrable Controllers)
Wer diese Fristen versäumt, riskiert hohe Bußgelder und mögliche Einschränkungen im Geschäftsbetrieb.
4. Steuervergünstigungen für Start-ups in Singapur
Singapur unterstützt Gründer aktiv durch attraktive Steuererleichterungen:
Start-up Tax Exemption (SUTE):
75 % Steuerbefreiung auf die ersten SGD 100.000
50 % auf die nächsten SGD 100.000
Gültig in den ersten 3 Steuerjahren
Partial Tax Exemption (PTE) für alle Unternehmen:
75 % auf die ersten SGD 10.000
50 % auf die nächsten SGD 190.000
Bedingungen:
Das Unternehmen muss in Singapur registriert und steuerlich ansässig sein
Maximal 20 Anteilseigner, überwiegend natürliche Personen
Kein Teil eines größeren Konzerns
Diese Vergünstigungen erleichtern jungen Unternehmen den Markteintritt und fördern Innovation.
5. Jahresfristen im Überblick
Steuererklärung: 30. November des Veranlagungsjahres
Estimated Chargeable Income (ECI): innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende
Annual General Meeting (AGM): innerhalb von 6 Monaten
Annual Return (AR): innerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende
Fazit
Singapur bietet ein klar strukturiertes, unternehmensfreundliches Umfeld, verlangt aber eine strikte Einhaltung der steuerlichen und registerrechtlichen Vorgaben.
Wer die Fristen kennt und einhält, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern profitiert auch von steuerlichen Start-up-Vorteilen.
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